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Europäische Kommission: So führt sie die EU

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht bei einer Pressekonferenz
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht bei einer Pressekonferenz © picture alliance/dpa/Europäische Kommission | Etienne Ansotte

Die Europäische Kommission ist der Motor der Europäischen Union. Das sollten Sie über das Regierungs-Organ der EU wissen.

Die Europäische Kommission ist ein Unterorgan der Europäischen Union. Die Europäische Union ist der übergeordnete Verbund für mehrere Gemeinschaften und Institutionen, die in verschiedenen Bereichen für die Einhaltung und Durchsetzung der EU-Ziele und -Werte agieren. Eine dieser Institutionen ist die Europäische Kommission, die 1958 gegründet wurde und seit dem Fusionsvertrag von 1967 die Wirtschafts- und die Atomgemeinschaft sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl unter einem Organ vereint. Die Kommission übernimmt in der EU die exekutive, also die ausführende Gewalt, und ist für die Umsetzung der EU-Politik verantwortlich.

Sie fördert die allgemeinen Interessen der EU und macht Vorschläge zu neuen europäischen Gesetzen und deren Durchsetzung. Entwickelte Strategien setzt die Kommission um und sie verwaltet darüber hinaus den EU-Haushalt. Außerdem überwacht die Kommission die Anwendung der Europa-Verträge und wird deshalb auch oft beim Spitznamen „Hüterin der Verträge“ genannt.

Die leitende Kommission, die auch das „Kollegium“ genannt wird, setzt sich aus 27 Kommissionmitgliedern der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen und hat ihren Standort in Brüssel, Belgien. Die aktuelle Präsidentin der EU-Kommission ist die deutsche Politikerin Ursula von der Leyen.

Europäische Kommission: Die Aufgaben der EU-Institution

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Europäischen Kommission können im Groben in fünf Bereiche unterteilt werden. Die Kommission ist das einzige EU-Organ, dass dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Gesetzesvorschläge unterbreiten kann. Über diese wird dann in Parlament und Rat abgestimmt. Die Gesetze, die die Kommission vorschlägt, müssen allesamt die Interessen der EU und ihre Bürgerinnen und Bürger schützen und im Idealfall Themen betreffen, die am besten international und nicht national behandelt werden sollten oder können. Die Kommission zieht zur Ausarbeitung der Gesetze mitunter auch Experten zu Rate.

Ein weiteres Aufgabengebiet der Kommission ist die Vergaben von Finanzmitteln. Gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament legt die Kommission in ihrer Funktion als europäischer Kassenwart die Verwendungsschwerpunkte der Finanzen fest und erstellt außerdem die Jahreshaushaltspläne. Diese werden danach von Rat und Parlament betrachtet und vom Parlament abgesegnet. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof überwacht die Kommission die Ausgaben der EU-Gelder.

Als ausführende Gewalt ist die Europäische Kommission außerdem dafür zuständig, dass das EU-Recht durchgeführt und eingehalten wird. Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof, der in dem föderalen System der EU die Judikative (rechtsprechende Gewalt) bildet, überwacht die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Gesetze in den 27 Mitgliedstaaten der Union. Wenn ein Land gegen ein Gesetz des EU-Rechts verstößt, kann die Kommission beim Gerichtshof Klage einreichen.

Darüber hinaus ist die Kommission als Vertretung der Europäischen Union auf internationaler Ebene tätig und spricht vor allem in den Bereichen, die die humanitäre Hilfe oder den Handel betreffen, stellvertretend für alle EU-Länder. Auch internationale Verträge kann die Kommission im Namen der EU aushandeln.

Europäische Kommission: Die Kommissare und das Präsidentschaftsamt

Die Europäischen Kommission setzt sich aus 27 unabhängigen Kommissionsmitgliedern zusammen, die jeweils aus einem der 27 EU-Länder kommen. Diese Kommissionmitglieder übernehmen die politische Leitung der Kommission für eine Wahlperiode von fünf Jahren und jedes Mitglied bekommt vom Präsidenten oder von der Präsidentin der Kommission einen bestimmten politischen Bereich zugeordnet. Der Präsident oder die Präsidentin sowie die 27 Kommissionsmitglieder werden vom Europäischen Rat, der aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten besteht, gewählt. Jedes Land entsendet einen Staatsangehörigen als Abgeordneten. Das Europäische Parlament muss aber seine Zustimmung geben und kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum auch wieder stürzen.

Wer Kommissionspräsident oder -präsidentin werden will, kann vom Rat nur ernannt werden, wenn er oder sie auch eine Mehrheit der Abgeordneten im Parlament hat. Kandidaten müssen außerdem bereits vor der Wahl potenzielle Vize-Präsidenten und Kommissionsmitglieder vorstellen, die dem Parlament ihre Vision vorstellen, Fragen beantworten und dann vom Europäischen Rat angenommen werden müssen. Über das vorgeschlagene Kollegium stimmt das Parlament ab, der Rat muss die Kommission danach mit einer qualifizierten Mehrheit ernennen.

Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin und die Kommissionsmitglieder arbeiten ohne Weisungen aus ihren jeweiligen nationalen Hauptstädten und sollen laut dem Vertrag unabhängig und zum Wohl der Gemeinschaft agieren. Die Kommission muss dabei aber immer demokratisch bleiben und das Europäische Parlament über ihre Arbeit in Kenntnis setzen.

Zur Europäischen Kommission gehören allerdings noch mehr Menschen als nur die 28 Kommissionsmitglieder. Insgesamt besteht die EU-Institution aus 55 Generaldirektionen und Dienststellen, deren Mitarbeiter wie Juristen oder Wissenschaftler die Projekte und Arbeiten der einzelnen politischen Abteilungen erledigen.

Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 31. Oktober 2024.

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