Europäisches Parlament: Seine Aufgaben und Bedeutung

Das Europäische Parlament wird als einzige EU-Institution vom Volk gewählt. Das sollten Sie über das Kontrollorgan der Union wissen.
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Die 705 Abgeordneten, die alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt werden, vertreten alle 27 Mitgliedstaaten und somit aktuell rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Unterorgan der Europäischen Union. Die Europäische Union ist der übergeordnete Verbund für mehrere europäischen Gemeinschaften und Institutionen, die in verschiedenen Bereichen für die Einhaltung und Durchsetzung der EU-Ziele und -Werte agieren. Eine dieser Institutionen ist das Europäische Parlament.
Das EU-Parlament wurde im Zuge der Römischen Verträge von 1957/58 ausgearbeitet und im Jahr 1962 zum ersten Mal als Europäisches Parlament benannt. Das Parlament ist eine Bürgerkammer; seine Abgeordneten werden also direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) bildet es die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Das Parlament hat drei Standorte: Im französischen Straßburg, sowie in der EU-Zentrale Brüssel und in Luxemburg.
Das Parlament verfügt über 705 Mitglieder, die alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürger:innen gewählt werden. Sein Parlamentspräsident wird für 2,5 Jahre – also die Hälfte der gesamten Wahlperiode – gewählt. Nach Ablauf dieser Amtszeit kann er oder sie ein zweites Mal gewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin repräsentiert das Parlament nach außen hin und auch intern gegenüber anderen EU-Organen. Er oder sie unterzeichnet außerdem den EU-Haushalt. Der aktuelle Präsident ist der Italiener David-Maria Sassoli aus der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (Stand 2021).
Die erste direkte Wahl des Europäischen Parlaments fand im Jahr 1979 statt. Die letzte Wahl des Europäischen Parlaments, allgemein auch einfach ‚Europawahl‘ genannt, fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächste Europawahl wird es im Jahr 2024 geben.
Europäisches Parlament: Die Aufgaben der EU-Institution
Die Aufgabe des Europäischen Parlaments ist in erster Linie die Debatte über und Verabschiedung von Gesetzen. Gemeinsam mit dem Ministerrat beschließt das Parlament Gesetze, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten. Die Vorschläge für diese Gesetze kommen allerdings nicht vom Parlament, sondern von der Europäischen Kommission. Die 27 unabhängigen Kommissare aus den verschiedenen EU-Staaten werden vom Parlament zur Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen aufgefordert. Darüber hinaus entscheidet das Parlament über internationale Abkommen oder Schritte zur EU-Erweiterung, und prüft das Arbeitsprogramm der Kommission.
Das Europäische Parlament nimmt außerdem die Rolle des Kontrollorgans für alle anderen Institutionen der Europäischen Union ein. Es wählt den Präsidenten der EU-Kommission, kontrolliert diese - und kann durch Misstrauensanträge auch deren Rücktritt fordern. Außerdem erörtern Europäisches Parlament und Europäische Zentralbank regelmäßig die EU-Währungspolitik. Das Parlament ist außerdem für Petitionen von EU-Bürger:innen zuständig und kann in diesem Zusammenhang auch Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments gehört die Genehmigung des EU-Haushalts. Dabei stellt es zunächst in Zusammenarbeit mit dem Ministerrat den Haushaltsplan der EU auf. Die endgültige Genehmigung des mehrjährigen Finanzrahmens obliegt dann aber dem Parlament.
Außerdem setzt das Europäische Parlament sich für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte ein und engagiert sich für einen sozialen Ausgleich in Europa. Weitere Ziele, die das EU-Parlament nach Angaben seiner Webseite verfolgt, sind die Minderung von Arbeitslosigkeit, das Wirtschaftswachstum im ganzen EU-Raum, sowie eine nachhaltige und umweltfreundliche Gestaltung der Globalisierung.
Europäisches Parlament: Die Abgeordneten aus 27 Mitgliedstaaten
Die Zahl der Abgeordneten, die jedes EU-Land ins Parlament schicken kann, ist vertraglich festgelegt und richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Deutschland hat als bevölkerungsreichstes Land mit 96 Abgeordneten auch die größte Zahl an Sitzen. Frankreich hat 84 Sitze, Italien 79, Spanien 64 und Polen 53 Abgeordnete. Kleine Länder wie Malta, Luxemburg oder Zypern entsenden nur die Mindestanzahl von sechs Abgeordneten. Das Parlament darf eine Gesamtzahl von 705 Abgeordneten - zu denen auch der Präsident zählt - nicht überschreiten.
Die Wahlen für das EU-Parlament können in den einzelnen Ländern unterschiedlich durchgeführt werden. Solange die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, das Wahlgeheimnis und das Mindest-Wahlalter von 18 Jahren – nur in Österreich sind es 16 Jahre – eingehalten werden, können die Mitgliedstaaten die Europawahl durchführen, wie sie wollen. Die gewählten Mitglieder teilen sich im Parlament in Fraktionen je nach politischer Ausrichtung auf - aber ungeachtet der Nationalität der einzelnen Politiker.
Die Abgeordneten verrichten ihre politische Arbeit für das Europäische Parlament zum Teil in Straßburg - wo im Jahr zwölf Plenartagungen abgehalten werden - zum Teil in Brüssel bei zusätzlichen Tagungen, sowie in ihrem Wahlkreis im jeweiligen Heimatland.