Ex-Terroristin Becker: Erklärung ja, Fragen nein

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker will im Anschluss an ihre angekündigte Erklärung vor Gericht keine Fragen beantworten.
“Fragen werden von Frau Becker nicht beantwortet“, sagte ihr Anwalt Walter Venedey am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Becker will sich am kommenden Montag (14. Mai) erstmals zu den Tatvorwürfen um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 äußern. Das hatten ihre Verteidiger vergangene Woche angekündigt.
Verena Becker ist angeklagt, als Mittäterin an dem Attentat der Rote Armee Fraktion (RAF) auf Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Die 59-Jährige soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei der Organisation des Anschlags gespielt haben.
Unterdessen versucht die Verteidigung weiter, die Glaubwürdigkeit des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock zu erschüttern. Auf seinen Angaben beruht die Anklage in wesentlichen Teilen. Am Mittwoch wurde hierzu ein ehemaliger Bundesanwalt als Zeuge gehört. Dabei ging es um Erkenntnisse aus früheren Prozessen, wer in den 70er Jahren Ordner für den Transport von Waffen zu den RAF-Häftlingen in Stuttgart-Stammheim präpariert habe. Die damaligen Feststellungen stehen im Widerspruch zu aktuellen Aussagen Boocks.
dpa