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Fragen und Antworten: Kann sich die EU im Asylstreit noch einigen?

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Österreich zu EU-Vorsitz
Österreich zu EU-Vorsitz © dpa / Roland Schlager

Was das europäische Recht regelt und was nicht – Quotengegner könnten eigentlich überstimmt werden.

Brüssel – Eigentlich hatte niemand mehr damit gerechnet, dass in der europäischen Asylpolitik bis zum EU-Gipfel Ende des Monats noch was Substanzielles passiert. Die italienische Blockade-Haltung um das Rettungsschiff „Aquarius“ und der in Deutschland kontrovers diskutierte „Masterplan Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bescheren der Debatte allerdings neue Dringlichkeit. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: 

Wie steht es um die festgefahrene Reform der europäischen Asylpolitik? 

Die nationalen Alleingänge setzen die Staatengemeinschaft unter Druck – und machen den Stillstand der europäischen Asylreform offensichtlich. Seit fast zwei Jahren kommen die 28 EU-Staaten nicht wirklich voran. Anstatteinander anzunähern, werden die Gräben zwischen den einzelnen Ländern immer größer. 

Warum ist eine europäische Einigung bei diesem Thema so schwierig? 

Derzeit gilt in der EU die sogenannte Dublin-Verordnung. Demnach ist jener Staat für einen Migranten zuständig, in dem dieser erstmals EU-Boden betreten hat. Länder an den europäischen Außengrenzen wie Italien, Griechenland, Spanien oder Malta pochen seit Langem auf mehr Solidarität und fordern eine verpflichtende Umverteilung von Migranten auf alle EU-Länder. Auch Deutschland setzt sich für eine solche Quote ein. Auf der anderen Seite stehen konsequente Verweigerer: Vor allem die rechten und nationalkonservativen Regierungen in Ungarn und Polen wehren sich gegen die verbindliche Aufnahme von Flüchtlingen. Und auch Österreich, das im Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, ist strikt gegen jede Form von verpflichtender Umverteilung.

Was regelt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) überhaupt? 

Es gibt gemeinsame Mindeststandards für die Behandlung aller Asylbewerber und die Bearbeitung aller Asylanträge vor.In der Praxis werden Asylbewerber unterschiedlich behandelt und die Anerkennungsquoten sind je nach Mitgliedsland unterschiedlich. Diese Unterschiede können der sogenannten Sekundärmigration und dem „Asyl-Shopping“ Vorschub leisten. Das heißt: Asylsuchende stellen in mehreren Ländern Asylanträge, um die besten Ergebnisse für sich herauszuholen.

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Muss das Thema unbedingt im Konsens entschieden werden? 

Eigentlich nicht. Theoretisch könnten die Quotengegner von den anderen Ländern überstimmt werden. Die EU-Kommission und ein Großteil der Staaten wollen das heikle Thema aber einstimmig entscheiden. Deshalb lehnt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen deutschen Alleingang wie von Innenminister Seehofer vehement ab. 

Die EU will mehr Grenzschutz – ist das Verhalten der neuen italienischen Regierung also ganz in ihrem Sinne? 

Der kleinste gemeinsame Nenner ist der Ruf nach mehr Schutz gegen illegale Migration an den EU-Außengrenzen. An manchen Stellen ist Europa längst abgeriegelt. Ungarn etwa hat seine Grenzen zu Serbien und Kroatien dicht gemacht. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat den Schutz der Außengrenzen kürzlich sogar zur Schicksalsfrage der EU erklärt. 

Was ist mit der Idee einer „flexiblen Solidarität“? 

Keine Flüchtlinge aufnehmen, dafür mehr für den Außengrenzschutz zahlen – so würden Länder wie Ungarn und Polen am liebsten verfahren. Befriedet hat der Vorschlag den Konflikt aber nicht. Auch heute werden die Befürworter kaum damit durchkommen. Denn kein Land soll sich komplett von der Flüchtlingsaufnahme freikaufen können, darin sind sich viele EU-Staaten einig. Die Bereitschaft, QuotenVerweigerern entgegenzukommen, ist aber durchaus da.

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