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Urteil: Rechtsreferendarin darf Kopftuch im Gericht tragen

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Eine Rechtsreferendarin klagte mit Erfolg gegen das Kopftuchverbot im Gerichtssaal. © dpa

Augsburg - Muslimische Jurastudentinnen mussten in Bayern bislang damit leben, dass sie im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist nun Schluss. Die Vorgabe des Justizministerium ist unzulässig, entschied ein Gericht.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am Donnerstag einer Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457).

Das Münchner Oberlandesgericht hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.

Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.

Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. Wegen des Rechtsstreits werde derzeit bei ähnlichen Fällen aber auf solche Vorgaben verzichtet.

dpa

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