Gericht erlaubt keinen "Kirchensteuer-Austritt"
Mannheim - Eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist in Deutschland an die Zahlung von Kirchensteuern gebunden. Wer aus der Kirche austrete, könne kein aktives Mitglied der Religionsgemeinschaft mehr bleiben.
Der urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag. Die Kammer gab damit der Berufung des Erzbistums Freiburg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg statt. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, begrüßte das Urteil. “Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Sichtweise der katholischen Kirche in Deutschland anerkannt“, sagte Glück in Bonn. Es könne keinen modifizierten Kirchaustritt geben, da dies zu Rechtsunsicherheiten führen würde.
Die kirchenrechtliche Pflicht zur finanziellen Unterstützung ist laut ZdK-Präsident an die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche geknüpft. Ein emeritierter Professor für Kirchenrecht hatte 2007 seinen Austritt auf die Kirche als “Körperschaft des öffentlichen Rechts“ beschränkt, um die Abgabe nicht mehr zahlen zu müssen. Ein reiner “Kirchensteuer-Austritt“ ist laut VGH aber nicht möglich: Die Kirche hat nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft und kann daher Kirchensteuern erheben. Das Gericht ließ in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Revision nicht zu. Dagegen kann der Kläger allerdings noch Beschwerde einlegen.
dapd