Gerichtshof der Europäischen Union: Wofür ist er zuständig?

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist die höchste rechtliche Instanz der EU. Seine Entscheidungen sind ausschlaggebend für die Auslegung der Gesetze.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist die höchste rechtliche Instanz und eines der sieben Organe der Europäischen Union. Er ist unterteilt in den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und das Gericht der Europäischen Union (EuG). Jeder EU-Mitgliedsstaat ernennt einen Richter für den EuGH sowie zwei Richter für das EuG. Diese werden durch elf Generalanwälte unterstützt. In seiner Gesamtheit ist der Gerichtshof der Europäischen Union verantwortlich für die Auslegung des geltenden EU-Rechts. Nationale Gerichte können ihn um Klärung bitten, wenn die Interpretation eines Gesetzes unklar ist. Auch Rechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten werden durch den Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Bei sogenannten Nichtigkeitsklagen wird verhandelt, ob die EU-Gesetzgebung gegen Grundrechte oder bestehende Verträge verstößt. Somit können sich auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen an die Verantwortlichen in Luxemburg wenden. Jeder Fall wird von einem zuständigen Richter betreut, der bei der Generalversammlung seine Einschätzung zur jeweiligen Streitigkeit abgibt. In einer mündlichen Verhandlung nehmen die Anwälte beider Parteien Stellung zur Sachlage, bevor die Rechtsprechung erfolgt.
Gerichtshof der Europäischen Union: Wie ist er aufgebaut?
Der Gerichtshof der Europäischen Union, ist eines der sieben Organe der Europäischen Union. Er setzt sich aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Gericht der Europäischen Union (EuG) zusammen. Der Europäische Gerichtshof ist mit einer Richterin oder einem Richter aus jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten besetzt. Diese werden durch elf Generalanwälte und -anwältinnen unterstützt. Das Gericht der Europäischen Union beschäftigt jeweils zwei Richterinnen und Richter aus jedem EU-Land. Die Richter und Generalanwälte werden von den nationalen Regierungen ausgewählt und für eine Periode von sechs Jahren ernannt. Die einzelnen Gerichte werden von einem Präsidenten angeführt, den sie für drei Jahre wählen. Alle Mitglieder können sich für ihre jeweiligen Positionen zur Wiederwahl aufstellen lassen. Den Vorsitz des EuGHs hat derzeit Koen Lenaerts inne, als Präsident des EuG fungiert Marc Jaeger. Seit seiner Gründung hat der Gerichtshof der Europäischen Union mehr als 30.000 Verfahren entschieden.
Gerichtshof der Europäischen Union: Seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist dafür verantwortlich, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten eingehalten und einheitlich angewandt wird. Ihm allein obliegt die Auslegung der europäischen Gesetzgebung. Nationale Gerichte können sich an den EuGH wenden, wenn Klärungsbedarf bezüglich einer EU-Rechtsvorschrift besteht. Außerdem entscheidet der EuGH, ob eine nationale Gesetzgebung mit dem geltenden EU-Recht übereinstimmt. Ferner trifft der Gerichtshof der Europäischen Union Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten zwischen den jeweiligen Nationalregierungen und EU-Institutionen. Sollte ein Mitgliedsstaat unter dem Verdacht der Vertragsverletzung stehen, kann durch die Europäische Kommission oder ein anderes EU-Land Klage eingereicht werden. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wenden. Hier muss jedoch eine potentielle Rechtsverletzung vonseiten der Europäischen Union vorliegen. Eine sogenannte Nichtigkeitsklage kann eingereicht werden, wenn der Verdacht besteht, dass EU-Gesetze gegen Grundrechte oder bestehende Verträge verstoßen.
Gerichtshof der Europäischen Union: Wie wird gearbeitet?
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg. Während der Europäische Gerichtshof sich vorrangig mit den Vorabentscheidungen der Nationalgerichte sowie mit Berufungen beschäftigt, ist das Gericht der Europäischen Union für die Bearbeitung von Nichtigkeitsklagen zuständig (v.a. Wettbewerbsrecht, staatliche Beihilfen, Handel, Landwirtschaft und Handelsmarken). Jedem Fall wird ein zuständiger Richter oder eine zuständige Richterin zugewiesen, unterstützt wird dieser sogenannte „Berichterstatter“ von einem Generalanwalt oder einer Generalanwältin. Das Entscheidungsverfahren gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zunächst reichen die beteiligten Parteien eine Erklärung ein. Bei der Generalversammlung des Gerichts wird dann unter Führung des „Berichterstatters“ festgelegt, wie viele Richter (drei, fünf oder 15) den Fall bearbeiten werden. Außerdem wird beschlossen, ob eine öffentliche Anhörung nötig ist. Wird eine mündliche Verhandlung angesetzt, können die Anwälte beider Parteien ihre Argumente vortragen. Die zuständigen Richter entscheiden dann über den Fall.