Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übergab am Donnerstag in Berlin ihren Bericht mit dieser Empfehlung an die Bundesländer, die in der Sache das letzte Wort haben und darüber noch entscheiden müssen.
Der Zuständigkeitsbereich der KEF besteht neben der Satelliten-Ausstrahlung vor allem darin, den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu überprüfen und den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen. Gesetzliche Grundlage des Ganzen ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der einerseits die Höhe des Beitrags und andererseits die Verteilung der Mittel regelt.
Vonseiten der KEF sei man überzeugt, dass mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine ausreichende Finanzierung gesichert sei. Der Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger forderte von den jeweiligen Ländern deshalb, das Ganze zügig umzusetzen.
In den sozialen Medien wurden unmittelbar Spekulationen laut, was denn nun mit den zusätzlichen Einnahmen passiere. Die Vorstellungen von Twitter-Nutzer „Der_Matten“ bleibt aber wohl nur eine Träumerei.
Im April 2015 war der Rundfunkbeitrag erst gesunken - von 17,98 Euro auf 17,50 Euro. Seither gab es keine Änderungen, doch nun soll es die nächste Anpassung geben.
Mit Hilfe einer Stimme aus der AfD wurde ein SPD-Politiker zum 2. Bürgermeister gewählt - dafür droht ihm der Parteiausschluss.
as/dpa