Hamburger CDU verlangt Spende von Wahl-Kandidaten
Hamburg - Die Hamburger CDU hat von ihren aussichtsreichen Kandidaten für die Bürgerschaftswahl eine Spende von 2326 Euro gefordert. CDU-Landesgeschäftsführer Gregor Jäcke bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des "Hamburger Abendblatts". Juristen kritisieren die Praxis als verfassungsrechtlich "höchst problematisch".
Nach einem Beschluss des CDU-Vorstandes mussten die Kandidaten die Summe bereits bis Ende August in die Parteikasse einzahlen. Sie entspricht einem Monatsbezug eines Bürgerschaftsabgeordneten.
Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim sagte der Zeitung: "Es widerspricht der verfassungsrechtlichen Gleichheit der Wählbarkeit, die nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes besonders streng beachtet werden muss." Damit könnten Studenten oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger von einer Kandidatur abgehalten werden. Der Staatsrechtler Hans Peter Bull, früher SPD-Innenminister in Schleswig-Holstein, nannte die Spendenpraxis mit "dem Geist des demokratischen Wahlrechts schwerlich vereinbar". Auch der Verfassungsjurist Ulrich Karpen, selbst lange für die CDU in der Bürgerschaft, sprach von einer "bedenklichen Art, an Spenden zu kommen", wobei die "Grenze zum Mandatskauf sehr fein" verlaufe.
CDU-Landesgeschäftsführer Gregor Jäcke verteidigte die Praxis auf Anfrage als "rechtlich völlig in Ordnung". Es handle sich um eine solidarische und freiwillige Unterstützung für die Partei angesichts ihrer hohen Wahlkampfkosten. "Für Kandidaten, mit finanziellen Nöten können Ausnahmeregelungen gelten."