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Gericht legt fest: Verurteilter Terrorhelfer darf ausgewiesen werden

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Ein vermutlich höherrangiges IS-Mitglied darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat ein Gericht erklärt. Der Tunesier sitzt hierzulande hinter Gittern.

Aachen - Ein islamistischer Terrorhelfer darf nach einer Gerichtsentscheidung aus der Haft heraus nach Tunesien abgeschoben werden. Wegen seiner Verurteilung bestehe ein schwerwiegendes, öffentliches Interesse daran, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am Mittwoch. Der Tunesier kann damit noch vor Verbüßung der kompletten Strafe abgeschoben werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der Tunesier, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt und zuletzt in Aachen gewohnt hatte, war im Juni 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann, nach Überzeugung der Richter ein höherrangiges Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland, hatte laut Urteil bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen, die sich dem IS anschließen wollten.

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Von Mann geht Gefahr für öffentliche Ordnung aus

Die Städteregion Aachen hatte gegen den Mann eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil von dem 42-Jährigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Sein Mandant sei geläutert und nicht mehr gefährlich, hatte dagegen der Anwalt des Klägers erklärt.

Das Verwaltungsgericht hingegen sieht im Fall einer Haftentlassung auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Selbst während seiner Inhaftierung habe der 42-Jährige Tunesier versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützter zu gewinnen, erklärte die Richter. Während seines 18-jährigen Aufenthalts in Deutschland habe er sich nicht integriert, nie gearbeitet und immer nur Sozialleistungen bezogen.

Den Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung lehnte das Gericht damit ab. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich, über die das OVG Münster entscheiden müsste.

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dpa

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