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Kanzlerin rüffelt ihren Vize

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Angela Merkel rüffelt ihren Vize. © dpa

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel ist gar nicht einverstanden mit der Art ihres Vizekanzler Westerwelle Kritik an Hartz-IV zu äußern. Eigentlich sei man sich inhaltlich einig.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dem FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle vorgeworfen, eine Debatte über die Reform des Sozialstaats unnötig erschwert zu haben. Westerwelle habe seine Kritik an Hartz IV so formuliert, als bräche er ein Tabu. Er habe dabei aber inhaltlich nur Selbstverständliches ausgesprochen, sagte Merkel der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

“Für alle Mitglieder der Bundesregierung ist es selbstverständlich, dass jemand, der arbeitet, mehr bekommen muss, als jemand, der nicht arbeitet“, sagte Merkel. Dazu herrsche große Übereinstimmung, bis in die Oppositionsparteien hinein. “Selbstverständliches sollte selbstverständlich bleiben, damit man in der Sache zu guten Ergebnissen kommen kann“, sagte die CDU-Vorsitzende.

Die von Westerwelle geforderte Verschärfung von Sanktionen bei einem Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen lehnte die Kanzlerin dem Bericht zufolge ab. Die deutsche Rechtslage zu den Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Leistungsempfängern zähle “schon heute zu den strengsten in der EU“, sagte sie.

Keine Einsparungen bei Hartz IV

Die schwarz-gelbe Koalition sei sich einig, “dass die Anreize für Hartz-IV-Empfänger zur Aufnahme einer Beschäftigung noch verbessert werden können“, sagte Merkel. “Wir werden das in einer kompakten Gesetzesinitiative ändern.“ Vereinfacht werden sollen beispielsweise die Zuverdienstmöglichkeiten.

Weitere Änderungen beträfen die Neuordnung der Job-Center, die Neuregelung der Regelsätze nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie “die gemeinsam beschlossene Änderung der Erhöhung des Schonvermögens, weil Union wie FDP der Meinung sind, dass Eigeninitiative zur Altersvorsorge nicht bestraft werden sollte“. Einsparmöglichkeiten gebe es bei Hartz IV nicht, sagte Merkel der “FAZ“.

Die Regelsätze müssten mindestens so bleiben, wie sie bisher seien. “Das Bundesverfassungsgericht hat die sozialstaatliche Verbürgung des Existenzminimums deutlich gestärkt. Die Richter haben uns aufgefordert, die Regelsätze für Erwachsene zu prüfen, auch wenn die geltenden nicht evident falsch sind. Damit gelten die heutigen Sätze als Orientierungspunkt.“ Mehrausgaben könnten aus Sicht der Bundeskanzlerin folgen, weil die Regelsätze für Kinder verändert werden müssten.

“Für Kinder müssen die Sätze völlig eigenständig und nicht wie bisher als bloßer Prozentsatz der Erwachsenen-Sätze errechnet werden“, sagte die Kanzlerin. “Hinzu kommt, dass Bildungsleistungen für Kinder anders als heute berücksichtigt werden müssen. Das könnte auch als Sachleistungen erfolgen. Diese Arbeit müssen wir in diesem Jahr leisten.“

DAPD

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