Keine Strafen für Bushs Folter-Juristen
Washington - John Yoo und Jay Bybee, die Verfasser der Foltermemos, müssen keine Strafe fürchten. Lesein Sie hier, warum den Juristen Sanktionen erspart bleiben, obwohl sie brutale Verhörmethoden gutheißen.
Die Autoren der sogenannten Foltermemos, John Yoo und Jay Bybee, hätten zwar “schlechtes Urteilsvermögen“ an den Tag gelegt, zitiert die “Washington Post“ am Freitag aus einem Brief des Justizministeriums an Parlamentarier. Sie hätten sich aber kein professionelles Fehlverhalten zuschulden kommen lassen. Eine interne Ethik-Stelle des Ministeriums hatte zuvor berufliche Sanktionen empfohlen.
In den im Frühjahr 2009 von US-Präsident Barack Obama veröffentlichten Memos werden detailliert harsche Verhörmethoden gegen Terrorverdächtige geschildert und ihre Anwendung gerechtfertigt. Darunter ist auch das als Waterboarding bekannte simulierte Ertränken von Gefangenen. Obama hatte es Justizminister Eric Holder überlassen, ob es zu einer Bestrafung der Memo-Autoren und anderer kommen soll, die die Verhörtechniken autorisierten.
John Yoo lehrt mittlerweile an der Universität von Kalifornien, Jay Bybee hat einen Posten als Richter an einem Berufungsgericht in Nevada angenommen. Bereits kurz nach Veröffentlichung der Memos war deutlich geworden, dass beide kaum mit einem Prozess zu rechnen haben. Allenfalls waren arbeitsrechtliche Schritte wie etwa ein Berufsverbot im Gespräch, wie US-Medien berichteten.
In den vier veröffentlichten Memoranden aus den Jahren 2002 und 2005 werden detailliert 14 Verhörmethoden beschrieben. Medien zufolge wurde allein der mutmaßliche Chefplaner der Anschläge von 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, 183 Mal durch Waterboarding gequält. Ein anderer mutmaßlicher Terrorist, Abu Subaida , sei der Methode 83 Mal ausgesetzt gewesen.
dpa