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Kommentar zur Karfreitag-Entscheidung: Ein Schaden für alle

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MM- Kommentarfoto Ressortleiterin der Bayernredaktion - Claudia Möller
MM- Kommentarfoto Ressortleiterin der Bayernredaktion - Claudia Möller © Klaus Haag

Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz verstößt. Die bayerische Regierung will die Regelungen aber nicht aufgeben. Ein Kommentar.

Der „Bund für Geistesfreiheit“ mag jubeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht das strenge Feiertagsgesetz in Bayern in einem Punkt gekippt hat. Aber die Party-Gesellschaft sollte sich nicht zu früh freuen: Disco am Karfreitag und öffentlicher Tanz sind weiterhin tabu. Allerdings müssen auch Ausnahmemöglichkeiten von der verordneten Stille eingeräumt werden.

Wieder ein Mosaikstein, der aus dem christlich geprägten Gesellschaftsbild herausfällt. Dafür aber allein dem Bundesverfassungsgericht Vorhaltungen zu machen, wäre zu kurz gegriffen. Die Rechtsprechung entspricht in diesem Punkt schließlich auch der gesellschaftlichen Entwicklung. Gerade noch die Hälfte der Einwohner Deutschlands gehören den beiden großen christlichen Kirchen an, ein Drittel ist konfessionslos. Die Säkularisierung schreitet weiter voran – und das findet sich auch in der Rechtsprechung wieder.

Wer auch immer jetzt auftrumpft, sollte sich vor Augen halten: Die vielen Feiertage, der freie Sonntag, das sind wohltuende Erholungszeiten für Körper, Geist und Seele. Sie gehören zur christlichen Tradition dieses Landes und sind ein Geschenk für alle Menschen. Ob sie nun Christen, Moslems oder Atheisten sind. Wenn den Stillen Tagen aber immer mehr vom Sinn geraubt wird, dann packt der Staat irgendwann wieder zu und kassiert nach dem Buß-und Bettag den nächsten Feiertag für die Rentenfinanzierung oder die Pflege. Dann wird vielleicht den „Freigeistern“ klar, was sie mit ihrer Klage ausgelöst haben.

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