Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Kommunalwahl in NRW findet wie geplant statt

Der Termin der Kommunalwahl 2020 in NRW musste vor Gericht auf den Prüfstand. Die Kernfrage: Gibt es Chancengleichheit trotz der Corona-Pandemie.
- Der Verfassungsgerichthof des Landes musste sich mit der Kommunalwahl in NRW* befassen.
- Eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag wurden abgewiesen.
- Die Kläger verwiesen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die NRW-Kommunalwahl*.
Düsseldorf - Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können wie geplant am 13. September stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster hat die Verfassungsbeschwerden einer lokalen Wählervereinigung zurückgewiesen und einen Eilantrag der Familien-Partei abgelehnt. Antragsteller und Klägerin hatten mangelnde Chancengleichheit während der Corona-Pandemie beklagt und einen späteren Wahltermin durchsetzen wollen.
Kommunalwahl 2020 in NRW: Verfassungsrichter weisen Klagen ab
Nach Ansicht der NRW-Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber aber auf die durch die Corona-Krise bedingten Probleme genügend Rücksicht genommen. So sei die Frist für das Sammeln von Unterschriften verlängert und auch die Zahl der nötigen Unterstützer gesenkt worden. Eine Verschiebung des Wahltermins* über den 31. Oktober hinaus sei wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, eine Verschiebung auf die Zeit nach dem 27. September sei problematisch. Hauptwahltermin oder Stichwahlen würden dann in die Herbstferien fallen. „Ferienbedingte Abwesenheiten wirkten sich nachteilig sowohl auf die Wahlorganisation als auch auf die Wahlteilnahme aus“, erklärte der Gerichtshof am Montag. (dpa)
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