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Briefwahl für Stichwahlen in NRW: Letzte Frist am heutigen Sonntag - wo muss der Brief hin?

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Von: Robert Märländer

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Auch bei der Kommunalwahl 2020 in NRW dürften wieder viele Wähler auf die Briefwahl zurückgreifen.
Auch bei der Kommunalwahl 2020 in NRW dürften wieder viele Wähler auf die Briefwahl zurückgreifen. © dpa / Rolf Vennenbernd

Bei der Kommunalwahl 2020 in NRW ist Briefwahl möglich - und wegen Corona wohl auch beliebt. Das sind die Fristen für Antrag und Abgabe der Unterlagen.

Briefwahl für die Stichwahlen in NRW beantragen

Update vom 14. September: In ganz NRW ist nun klar, welche Bürgermeister- und Landratswahlen durch eine Stichwahl am 27. September entschieden werden. Auch bei diesem zweiten Wahlgang können Wähler die Briefwahl beantragen. Genau wie beim ersten Wahltermin ist ein Antrag noch bis zum Freitag vor der Wahl möglich. Es empfiehlt sich aber, die Briefwahl mit mehr Vorlauf zu beantragen, wenn man die Unterlagen per Post zurückschicken möchte. Es bleibt dem Wähler grundsätzlich selbst überlassen, ob er für seine Unterlagen den Postweg wählt. Eine schnelle Alternative ist es, die Unterlagen abzuholen, sofort auszufüllen und gleich wieder abzugeben.

Wer am Wochenende seine Unterlagen noch nicht zurückgeschickt hat, kann auch bei der Stichwahl noch selbst zum Briefkasten gehen. Wie immer müssen die Stimmzettel aber am Wahlsonntag vor 18 Uhr dort eingeworfen werden, wo es die Gemeinde bzw. Stadt vorschreibt.

Briefwahl für Kommunalwahl 2020 in NRW: Letzte Frist dafür endet am Sonntag

Erstmeldung:

Düsseldorf - Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen können die Wähler auf die Briefwahl zurückgreifen. Da die Coronavirus-Pandemie in diesem Jahr zu besonderen Umständen führt, könnte die Wahl von Zuhause aus noch einmal beliebter werden als sie es in Deutschland ohnehin schon ist. Wähler können ihre Briefwahlunterlagen auf unterschiedliche Art anfordern, müssen aber immer darauf achten, dass sie mit den Anträgen und der Rücksendung per Post nicht zu spät dran sind.

Kommunalwahl 2020 in NRW: Wer kann Briefwahl beantragen?

Jeder Wahlberechtigte kann sich aussuchen, wie er sein Wahlrecht ausüben will. So ist auch bei der Kommunalwahl in NRW eine Briefwahl genauso möglich wie die Stimmabgabe im Wahllokal. Für die Wahl per Post ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Die Briefwahl ist für alle unterschiedlichen Wahlen möglich - vom Bürgermeister bis zum Ruhrparlament.

Wie kann ich Briefwahl beantragen und wo muss ich die Unterlagen abgeben?

Ein Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen kann jederzeit schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Wähler kann also auch einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen oder eine E-Mail schicken. Eine telefonische Anfrage gilt hingegen nicht als zulässiger mündlicher Antrag. Wer als Wähler die Briefwahl nicht schriftlich beantragen möchte, sollte deshalb persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Dort kann der Wähler auch gleich die Briefwahl durchführen und die Unterlagen wieder abgeben, wenn er möchte.

Fristen bei der Kommunalwahl in NRW: Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Beachten Sie die Hinweise in der Wahlbenachrichtigung, der Sie die zuständige Stelle für die Briefwahl entnehmen können. Wichtig ist, dass die Unterlagen per Post rechtzeitig bei Ihnen ankommen und spätestens bis 16 Uhr am Wahltag bei der Stadt oder Gemeinde eintreffen. Auch das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die Briefwahl frühzeitig zu beantragen. Wichtige Fristen ergeben sich durch die Öffnungszeiten der Ämter am Freitag vor der Wahl. Spätestens ab 18 Uhr kann man nicht mehr damit rechnen, seine Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Am Sonntag stellt die Post keine Briefe zu - das gilt auch für den Wahlsonntag. Wer also am 13. September für die Kommunalwahl in NRW noch die Unterlagen zu Hause hat, muss persönlich den richtigen Briefkasten der Stadt beziehungsweise Gemeinde aufsuchen und seinen Brief vor 16 Uhr einwerfen. Dann endet die letzte Frist für die Briefwahl. Dasselbe gilt für den zweiten wichtigen Termin der Kommunalwahl, den Tag der Stichwahl am 27. September.

Briefwahl in NRW: Was muss ich ausfüllen?

Nach dem Antrag auf Briefwahl bekommt der Wähler vor der Kommunalwahl 2020 in NRW natürlich seine Stimmzettel zugeschickt - aber nicht nur das. Der Wähler erhält auch einen amtlichen Wahlschein. Der Wahlschein und die Stimmzettel müssen bei Rücksendung der Unterlagen getrennt bleiben. Da alle Wahlen in Deutschland geheim sind, darf nämlich der ausgefüllte Stimmzettel nicht mit einer Person in Verbindung gebracht werden.

Der Wähler erhält deshalb für die Briefwahl mehrere Umschläge, deren korrekte Verwendung durch die beiliegenden Unterlagen erklärt wird. Auf dem Versandumschlag ist bereits die korrekte Anschrift für die Rücksendung aufgedruckt.

Kommunalwahl 2020 in NRW: Wer zahlt das Porto für die Briefwahl?

Für den Rückversand von Briefwahlunterlagen muss der Wähler kein Porto bezahlen, solange der Versand nach NRW innerhalb Deutschlands erfolgt. Nur bei einem Versand aus dem Ausland muss der Brief entsprechend den jeweiligen Tarifen frankiert werden.

Wer vor der Wahl noch nach Informationen sucht, um sich seine Meinung zur Kommunalpolitik zu bilden, findet vielleicht Hilfe bei lokalen Alternativen zum Wahl-O-Mat für Städte in NRW. Ein Stimmungsbild wird sich in manchen Städten auch durch Umfragen zur Kommunalwahl in NRW ergeben. Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl und der ersten direkten Wahl des Ruhrparlaments können Sie am Wahlabend ebenfalls bei uns einsehen.

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