Wahlbenachrichtigung für Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Was tun, wenn man keine bekommen hat?

Sie haben für die Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Das können Sie jetzt tun.
München/Schwerin – Es ist die Aufforderung zur Wahl: Jeder Wahlberechtigte muss 2021 vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern eine Wahlbenachrichtigung erhalten, damit er oder sie mit entscheiden kann, ob Manuela Schwesig (SPD) Ministerpräsidentin bleibt, oder eben nicht. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument.
Alle Infos zur Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie in unserem News-Ticker.
Bis wann kommt die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern?
Bis spätestens zum 5. September müssen die Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert werden, um an der Wahl des Landesparlaments teilzunehmen. Das geschieht in Form der Wahlbenachrichtigung, die per Post zugestellt wird. Die Landtagswahl findet wie die Bundestagswahl am 26. September statt.
Welche Informationen bekomme ich mit der Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Schreiben, das die Städte und Gemeinden an jeden Wahlberechtigten verschicken. Sie informiert nicht nur offiziell über das Datum der Wahl. Sie erhalten auch die Adresse des Wahllokals, in dem Sie ihre Stimme abgeben können, und Auskünfte über die Barrierefreiheit des Wahlraums. Falls Sie per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, erfahren Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch, wo Sie dafür den Wahlschein beantragen können.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie das Wahllokal nur wechseln können, wenn Sie dafür einen Antrag stellen. Es ist nicht möglich, am Wahltag spontan an einem anderen Ort zu wählen. Deshalb sollten Sie sich vorab ansehen, welcher Wahlraum für Sie in der Wahlbenachrichtigung für die MV-Landtagswahl vorgesehen ist.
MV-Landtagswahl 2021: Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Das können Sie tun
Falls Sie bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich bei ihrer Stadt oder Gemeinde melden. Das sollten sie so bald wie irgendwie möglich tun, damit sich ein möglicher Fehler noch korrigieren lässt. Es ist einerseits möglich, dass lediglich bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ein Problem aufgetreten ist. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Wahlberechtigter nicht im Wählerverzeichnis erfasst ist. Falls ihnen das passiert und sie den Fehler nicht korrigieren lassen, können Sie am 26. September nicht an der Wahl teilnehmen.
Es gibt noch einen weiteren Grund, warum Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern eventuell keine Wahlbenachrichtigung erhalten. An der Landtagswahl können Sie nur teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, falls Ihr Wohnort im Ausland liegt. Wer vor kurzer Zeit aus einem anderen Bundesland zugezogen ist und diese Frist verpasst hat, wird nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Brauche ich die Wahlbenachrichtigung am Wahltag?
Nein, denn im Wahllokal muss niemand die Wahlbenachrichtigung vorzeigen, um auf dem Stimmzettel Kreuze zu machen. Der Inhalt dient lediglich Ihrer Information. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Die Wahlhelfer müssen nämlich anhand eines Ausweisdokuments kontrollieren können, dass Sie als Wähler für dieses Wahllokal eingetragen sind.
Sie möchten vor der Wahl noch die Programme der Parteien genauer vergleichen und erst dann ihre Entscheidung treffen? Dann nutzen Sie ab Ende August den Wahl-O-Mat, der Ihnen viele zusätzliche Informationen bietet. Hier gibt es zudem einen Überblick der aktuellen Umfragewerte und Prognosen. Weitere Umfragen, Live-Daten und Zahlen finden Sie in unserem Ergebnis-Text mit allen wichtigen Grafiken im Überblick. (cg)