Sechs Wochen nach der Wahl

Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein: CDU und Grüne einig über Koalitionsvertrag

Nachdem die CDU und die Grünen bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein beide einen Wahlerfolg einfahren konnten, steht jetzt die Koalition.
Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein: CDU und Grüne einig über Koalitionsvertrag

Landtagswahlen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands und wird von Nord- und Ostsee eingegrenzt. Durch die Nähe zu Dänemark gibt es eine dänische Minderheit, die bei den Landtagswahlen besondere Rechte besitzt. Die erste Landtagswahl in Schleswig-Holstein fand am 20. April 1947 statt. Nach einigen Änderungen in den letzten Jahrzehnten ist die Region im Norden Deutschlands heute in 35 Wahlkreise eingeteilt, die 69 Abgeordnete ins Parlament entsenden. Auch die nordfriesischen Inseln gehören zum Wahlgebiet. Traditionell sind die Schleswig-Holsteiner eher der CDU zugeneigt, wobei es eine nennenswerte Ausnahme in der Geschichte der Landesregierung gibt: Die SPD-Politikerin Heide Simonis regierte das Bundesland von 1993 bis 2005 und war damit die erste Ministerpräsidentin Deutschlands.

Die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag


Erstmals fanden die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein im Jahr 1947 statt. Die Landeshauptstadt Kiel ist der Sitz des Landtages, der seit 1950 im dortigen Landeshaus tagt. Das zweitkleinste Bundesland mit seinen 2,9 Millionen Einwohnern nach einigen Änderungen heute in 35 Wahlkreise eingeteilt, die jeweils ungefähr die gleiche Anzahl von wahlberechtigten Bürgern aufweisen. Auch die beliebten Urlaubsinseln Sylt, Amrum und Föhr sowie der Touristenort Timmendorfer Strand gehören zum Schleswig-Holsteinischen Wahlgebiet. Mit der Erst- und Zweitstimme werden die 69 Abgeordneten des Parlaments gewählt. Der Südschleswigscher Wählerverband ist als Vertretung der Dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist als oberstes Verfassungsorgan des Bundeslandes unter anderem für die Regierungsbildung zuständig. Die Regierung bestehend aus dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin sowie den Ministern ist traditionell eher von CDU-Politikern geprägt. Eine nennenswerte Ausnahme stellt die SPD-Politikerin Heide Simonis dar, die Schleswig-Holstein von 1993 bis 2005 regierte. Sie war die erste Ministerpräsidentin Deutschlands und ist heute Ehrenbürgerin ihres Heimatbundeslandes.

Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein: Hintergründe zur Wahl


Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands und grenzt an Dänemark. Sein Gebiet wird von Nord- und Ostsee eingefasst, auch die nordfriesischen Inseln gehören dazu. Landeshauptstadt und größte Stadt ist Kiel. Nach dem Saarland ist Schleswig-Holstein das zweitkleinste Bundesland Deutschlands. Insgesamt wohnen dort etwa 2,9 Millionen Menschen. Besondere Bedeutung für die Schleswig-Holsteiner hat die Nähe zur Großstadt Hamburg. Die erste Landtagswahl fand am 20. April 1947 statt, nachdem ein Jahr zuvor das neue Bundesland aus der Provinz Schleswig-Holstein und dem Freistaat Preußen hervorging. Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht im Regelfall aus 69 Abgeordneten und tagt seit 1950 im Landeshaus Kiel. An den Wahlen kann teilnehmen, wer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein ansässig ist. Ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht infolge einer strafrichterlichen Entscheidung entzogen wurde. Alle Wahlberechtigten können zwei Stimmen abgeben: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei und bestimmt damit maßgeblich, wie stark diese Partei im Schleswig-Holsteinischen Parlament vertreten ist. Jede Partei, die über fünf Prozent der Stimmen erhält, darf Abgeordnete in den Landtag entsenden. Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde ist der Südschleswigscher Wählerverband (SSW) als Vertretung der Dänischen Minderheit.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag: Dafür sind die Abgeordneten zuständig


Der Schleswig-Holsteiner Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Bundeslandes hoch oben im Norden. Die gewählten Abgeordneten kümmern sich um die Verabschiedung von Gesetzen, legen den Haushalt für die Legislaturperiode fest und wählen den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Auch die Bildung der Schleswig-Holsteiner Landesregierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, liegt in ihrer Hand. Als Gesetzgebungsorgan entwickelt der Landtag neue Gesetze und bringt diese zum Einsatz. Als Transformationsorgan ist das Parlament dafür zuständig, die Meinungen der Bürger und die Interessen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein rechtlich umzusetzen. Gleichermaßen ist der Landtag auch ein Repräsentationsorgan, da er den Anspruch hat, die gesamte Einwohnerschaft des Bundeslandes zu vertreten. Zudem wählen die Abgeordneten die Mitglieder anderer Staatsorgane, wie beispielsweise die Richter des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Als Kontrollorgan überprüft der Landtag zusätzlich die Arbeit der jeweiligen Landesregierung. Der Landtagspräsident fungiert als oberster Repräsentant des Parlaments. Besondere Bedeutung hat der Landtag, da er als einziges Verfassungsorgan direkt vom Volk gewählt wird. Die Arbeit der Abgeordneten finden während sogenannter Plenarsitzungen statt. Dabei bilden die Parteien Fraktionen, die ihre Mandatsträger in den Debatten unterstützen. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Durch die Verfassung des Landes ist sichergestellt, dass die Abgeordneten sich nicht an Vorgaben oder Anweisungen anderer halten müssen. Auch innerhalb einer Fraktion treten die Mitglieder deshalb nicht immer geschlossen auf.

Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein: Das sind die Wahlkreise


Schleswig-Holstein ist derzeit in 35 Wahlkreise eingeteilt. Zuständig für die Festlegung der Wahlkreisgebiete ist der Landeswahlausschuss. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkreise ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl aufweisen, wobei Gemeindegrenzen nur in Ausnahmefällen überschritten werden sollen. Die Großstädte Kiel und Lübeck vereinen jeweils drei Wahlkreise. Bis zur Landtagswahl 2005 war Schleswig-Holstein in 45 Wahlkreise aufgeteilt, die daraufhin auf 40 reduziert wurden. Zur Landtagswahl 2012 wurde die Anzahl auf 35 Wahlkreise verringert, seitdem werden auch weniger Abgeordnetenmandate vergeben. Änderungen der Wahlkreiseinteilung werden vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen, wobei Gründe hierfür unter anderem eine Neubildung der Gebiete oder eine neue Anzahl von Wahlberechtigten sein können. Auch aus politischen Gründen kann es zu einer Reform der Wahlkreise kommen. Durch die Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein wurde 2015 wiederum eine Neueinteilung vorgenommen, wobei die 35 Wahlkreise mit 69 Abgeordneten bestehen blieben. Die Nordseeinseln Sylt, Föhr und Amrum gehören dem Wahlkreis Nordfriesland-Nord an. Der beliebte Urlaubsort Timmendorfer Strand liegt im Wahlkreis Ostholstein-Süd. Die Stadt Flensburg bildet einen eigenen Wahlkreis. Viele Wahlkreise werden traditionell mit bestimmten Parteien in Verbindung gebracht. Dabei spielt oftmals auch die Religion der jeweiligen Bevölkerung eine Rolle. Der Großteil der Schleswig-Holsteiner ist evangelischen Glaubens (etwa 42 Prozent). Nur um die sechs Prozent der Einwohner sind katholisch.

Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein: Geschichte und Bedeutung


Erstmals wurde der Schleswig-Holsteinische Landtag am 20. April 1947 gewählt. Erster Ministerpräsident des Bundeslandes war der Christdemokrat Theodor Steltzer. Bereits zuvor hatte ihn die britische Militärregierung als Oberpräsidenten der Provinz eingesetzt. Die erste Landesregierung setzte sich aus Vertretern von CDU und SPD zusammen, auch die KPD war zeitweise noch mit einigen Abgeordneten vertreten, bevor sie durch die Bundesregierung verboten wurde. In den Nachkriegsjahren wuchs die Bevölkerung Schleswig-Holsteins zunehmend. Grund dafür waren die vielen Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Gebieten im Osten, die sich im Norden Deutschlands niederließen. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten konnte bei der Landtagswahl 1950 deshalb sogar die zweitgrößte Anzahl der Stimmen auf sich vereinen und wurde nach der SPD zweitstärkste Kraft im Parlament. 38 Jahre lang regierte die CDU in Schleswig-Holstein, davon 17 Jahre lang in einer Koalition mit der FDP. Erst 1988 stellte die SPD wieder einen Ministerpräsidenten, 1996 regierte erstmals eine rot-grüne Koalition das Bundesland. Besonderheiten bei der Schleswig-Holsteinischen Landtagswahl ereigneten sich 1979, 1992 und 2009. In diesen Jahren konnten die Oppositionsparteien mehr Wählerstimmen auf sich vereinen als die zuständigen Regierungsparteien. Zuletzt wurde deshalb die Sitzverteilung des Landtages gerichtlich angefochten, woraufhin durch das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht eine Änderung des Wahlrechts angeordnet wurde. Erst im Mai 2012 konnten Neuwahlen stattfinden.

Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein: Diese Politiker hatten großen Einfluss


Lange Zeit wurden die Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein größtenteils von der CDU gestellt. Das änderte sich jedoch bei der Landtagswahl 1987 durch die sogenannte „Barschel-Affäre“: Der amtierende Ministerpräsident Uwe Barschel trat gegen den Spitzenkandidaten der SPD Björn Engholm an. Im Vorhinein wurde durch den Spiegel berichtet, dass CDU-Politiker versucht hätten, den Ruf Engholms mit unlauteren Mitteln zu schädigen. Bei der Wahl erreichte die Koalition aus CDU und FDP ebenso viele Stimmen wie die Oppositionsparteien, was die Regierungsbildung erschwerte. Als die Presse Berichte veröffentlichte, die die angebliche Manipulation durch Barschel zu belegen schienen, trat der Ministerpräsident am 2. Oktober 1987 von seinem Amt zurück. Einige Tage wurde der CDU-Mann tot aufgefunden, die Justiz ging von einem Suizid aus. Engholm wurde daraufhin Ministerpräsident. Auf ihn folgte die wohl bekannteste Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins, Heide Simonis, die das Amt von 1993 bis 2005 bekleidete. Lange Zeit war Simonis die einzige Ministerpräsidentin Deutschlands. Als erste Frau an der Spitze einer Landesregierung wurde sie 2014 zur Ehrenbürgerin von Schleswig-Holstein ernannt.

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