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Kontaktbeschränkungen beschlossen: Strikter Lockdown - was jetzt auf Ungeimpfte zukommt

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Von: Luisa Billmayer

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In Kultureinrichtungen wie Kinos gilt demnächst 2G. Außerdem dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität ausgelastet sein.
In Kultureinrichtungen wie Kinos gilt demnächst 2G. Außerdem dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. (Smbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa

Mit den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern gilt faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte und Nicht-Genesene. Die Kontaktbeschränkungen und wo jetzt 2G gelten soll im Überblick.

Berlin - Beim Corona-Gipfel am Donnerstag haben sich Bund und Länder auf weitreichende Maßnahmen, die bald in ganz Deutschland gelten sollen, geeinigt. Dabei wurden auch wieder Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich beschlossen.

Kontaktbeschränkungen - Das sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels

Schon im Vorfeld wurde immer wieder über Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gesprochen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Der finale Beschluss lautet folgendermaßen: „Es soll für alle privaten Zusammenkünfte oder Kontakte, eine strikte Grenze geben, wenn sich eine ungeimpfte Person darunter befindet“, erklärte Angela Merkel in einer Pressekonferenz am Donnerstag. Dann dürften zum eigenen Haushalt maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dazukommen. „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.“

Das bedeutet also, dass indirekt auch Geimpfte von der Einschränkung betroffen sind. Wenn sie sich mit ungeimpften Verwandten, Freundinnen und Kollegen treffen, können weniger Menschen zusammen kommen, als wenn alle geimpft wären. Ehepaare,
Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Paare einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Kontaktbeschränkungen - Was kommt auf Geimpfte zu?

Einschränkungen erwarten Geimpfte und Genese aber bei größeren Feiern wie Geburtstagspartys. In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Ungeimpfte und Nicht-Genese dürfen an diesen Events nicht teilnehmen. Markus Söder geht in diesem Punkt in Bayern noch einen Schritt weiter. Ob Ihr Heimatlandkreis die 350-Grenze aktuell überschreitet, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen:

Im öffentlichen Leben gilt bald ein Lockdown für Ungeimpfte und Nicht-Genese: In Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen greift demnächst unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz die 2G-Regel. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden.

Lockdown für Ungeimpfte: In Restaurants, Kinos, Theatern gilt 2G

Zudem wird die Personenanzahl bei Großveranstaltungen limitiert. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.

In Läden - mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel - kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Auch dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der 2G-Regel beim Einlass kontrollieren. (dpa/lb) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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