Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Paare einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
Einschränkungen erwarten Geimpfte und Genese aber bei größeren Feiern wie Geburtstagspartys. In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Ungeimpfte und Nicht-Genese dürfen an diesen Events nicht teilnehmen. Markus Söder geht in diesem Punkt in Bayern noch einen Schritt weiter. Ob Ihr Heimatlandkreis die 350-Grenze aktuell überschreitet, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen:
Im öffentlichen Leben gilt bald ein Lockdown für Ungeimpfte und Nicht-Genese: In Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen greift demnächst unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz die 2G-Regel. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden.
Zudem wird die Personenanzahl bei Großveranstaltungen limitiert. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.
In Läden - mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel - kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Auch dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der 2G-Regel beim Einlass kontrollieren. (dpa/lb) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA