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„Masernschutzgesetz“: Impfen wird Pflicht - Das droht bei einem Verstoß

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Masernimpfung wird Pflicht.
Masernimpfung wird Pflicht. © dpa / Arne Dedert

Masern haben sich wieder stärker ausgebreitet. Zwar sind die meisten geimpft, aber die Quote ist laut Regierung zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Jetzt wird ein „Masernschutzgesetz“ auf den Weg gebracht.

Update vom 20. Dezember 2019: Die Impfpflicht hat auch den Bundesrat passiert. Ab März 2020 müssen unter anderem Kinder, die die Schule oder eine Kita besuchen, sowie BetreuerInnen und PflegerInnen eine Impfung gegen Masern vorweisen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Impfpflicht gegen Masern im Bundestag beschlossen

Update vom 14. November 2019: Die Masern-Impfpflicht ist im Bundestag angenommen worden. Sie gilt für Neuzugänge an Kitas und Schulen ab März 2020. Bei Verstoß droht mehr, als nur ein Bußgeld.

Update vom 17. Juni 2019, 11.28 Uhr: Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig.

Update vom 17. Juni 2019, 10.56 Uhr: Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch das geplante Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg bringen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Erstmeldung: Schon mehr als 400 Masernfälle 2019

In der Begründung zum Entwurf des „Masernschutzgesetzes“, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. „Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss.“

In einer Bahn der BOB kam es zu einem Masern-Fall: Ein akut an Masern erkrankter Mann ist mit dem Zug nach Tegernsee gefahren. Wer mit ihm Kontakt hatte oder im gleichen Zug unterwegs war, soll sich umgehend beim Landratsamt melden. (Merkur.de*)

Das neue „Masernschutzgesetz“ schreibt nun vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

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Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben - außer beim Zahnarzt.

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.

Impfpflicht nicht nur Schutz Einzelner, sondern für Alle

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz - also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.

Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene.

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600.000 Kinder und Erwachsene müssen in Deutschland nachträglich geimpft werden

Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600.000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden, hatte die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium berichtet.

Masern-Viren werden über Speicheltröpfchen in der Luft übertragen. Einige Tage nach der Ansteckung breitet sich ein charakteristischer bräunlich-rosafarbener Ausschlag am Körper aus. Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung können dazukommen. Im schlimmsten Fall können die Masern auch mit schweren Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen einhergehen, und selten kommt es zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können.

In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat kann das Gesetz nicht gestoppt werden, denn in der Länderkammer ist es laut Regierung nicht zustimmungspflichtig.

dpa

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