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Merkels Corona-Notbremse: Landeschef will „jetzt nicht lockern“ - und übt Kritik an Söder

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Von: Florian Naumann, Richard Strobl, Philipp Fischer, Cindy Boden

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Kanzlerin Angela Merkel will mit der Corona-Notbremse für bundesweit einheitliche Regeln sorgen. Neben vieler kritischer Stimmen hat ein Bundesland bereits seine Unterstützung angekündigt. Der News-Ticker zur Notbremse.

Update vom 20. April, 16.55 Uhr: Hamburg wird aller Voraussicht nach am Donnerstag im Bundesrat der bundesweiten Corona-Notbremse zustimmen. „Wir werden uns dem Infektionsschutzgesetz anpassen, wo es zusätzliche Beschränkungen gibt. Wir werden aber unsere Maßnahmen jetzt nicht lockern, denn wir sind jetzt in einer Situation, in der die Infektionszahlen nicht mehr ansteigen.“ Ministerpräsident Peter Tschentscher (SPD) kritisierte allerdings, dass in dem Gesetzesentwurf Lockerungen wie das „Click & Meet“-Shoppen bei Inzidenzen von über 100 vorgesehen seien. „Das ist ein Konzept aus Bayern, das ich nicht richtig finde“.

Corona-Notbremse: Lob und Kritik für Schwellenwert für Schulschließungen

Update vom 20. April, 12.18 Uhr: Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hält den Schwellenwert für Schulschließungen im Vergleich zu anderen Maßnahmen für angemessen. Es sei richtig zu versuchen, den Unterricht möglichst lange aufrechtzuerhalten, sagte er der dpa. Es habe sich gezeigt, dass die aus dem Digitalunterricht resultierende soziale Isolation erhebliche Entwicklungsstörungen bei Kindern auslösen kann. Reinhart verwies vor allem auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern.

Kritisch sieht er jedoch die Kriterien, die für die Auslösung der Notbremse herangezogen werden. Neben der Inzidenz sollte vor allem Kennzahlen wie die Anzahl von intensiv-pflegebedürftige Covid-19-Patienten sowie die Anzahl der täglich Geimpften einbezogen werden.

Update vom 20. April, 11.18 Uhr: Der Deutsche Lehrerverband hält den im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Grenzwert für Schulschließungen weiterhin für zu hoch. Es sei zwar ein Fortschritt, das nach Überarbeitungen nun ein Corona-Inzidenzwert von 165 als Grenze für ein Ende des Präsenzunterrichts vorgesehen sei, „doch auch eine Inzidenz von 165 ist noch deutlich zu hoch“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Funke Mediengruppe .„Präsenzunterricht muss ab einer Inzidenz von 100 beendet werden“, forderte Meidinger stattdessen. Zunächst war im Gesetzentwurf der Bundesregierung sogar ein Grenzwert von 200 vorgesehen gewesen.

Man dürfe nicht vergessen, dass die bundesweite Inzidenz in der Altersgruppe zwischen 10 und 19 Jahren bereits jetzt schon deutlich höher liege als in der Gesamtbevölkerung, mahnte Meidinger. „Um eine Ausbreitung des Virus in den Schulen wirksam zu stoppen, muss der Präsenzunterricht bereits ab einer Inzidenz von 100 beendet werden.“ Er habe kein Verständnis dafür, warum man bei Schulen einen anderen, gröberen Maßstab anlege als in anderen Bereichen der Gesellschaft.

Merkels Corona-Notbremse: Linke erzürnt über Vorgehen bei Nachbesserungen - „Nicht akzeptabel“

Update vom 19. April, 19.35 Uhr: Die Opposition im Bundestag ist auch mit der neuen Variante der Corona-Notbremse unzufrieden: Nach der FDP hat nun auch die Linke ihre Kritik erneuert. „Mit der Ankündigung der Ausgangssperren hat sich die Bundesregierung in eine Sackgasse manövriert. Sie will das jetzt gegen Recht und Verstand durchsetzen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Achim Kessler. Durch Gedränge in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln und eine Verlagerung des Lebens nach drinnen können die Regel sogar kontraproduktiv sein. Die GroKo von Kanzlerin Angela Merkel setze „knallharte Einschränkungen im privaten Bereich um“, fasse die Wirtschaft aber „mit Samthandschuhen“ an, etwa bei Tests und dem Thema Home-Office.

Kessler rügte auch den Umgang der Regierung mit dem Parlament. „Weniger als eine Stunde vor der entscheidenden Ausschusssitzung kommen erst die Änderungsanträge der Koalition an“, klagte er. „Hierin enthalten ist eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, dass sie die gesetzlichen Maßnahmen ohne Zustimmung des Bundestags nach Belieben ändern kann. Das ist nicht akzeptabel.“

Update vom 19. April, 17.14 Uhr: Die Corona-Notbremse wird abgewandelt. Vieles deutet momentan darauf hin, dass die Ausgangssperre bundesweit erst ab 22 Uhr statt 21 Uhr greift (siehe Update um 15.28 Uhr). Baden-Württemberg will sich der geplanten Anpassung allerdings nicht anschließen. Im Südwesten bleibt es damit bei einer Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, sofern in Stadt- und Landkreisen die Inzidenz von 100 überschritten wird. „Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur. „Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.“ Über die Entwicklung der Corona-Notbremse berichtet auch fr.de*.

Bundesnotbremse: Ausgangssperre im Fokus - FDP wird trotz Änderungen „noch nicht zustimmen“

Update vom 19. April, 15.40 Uhr: SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geht davon aus, dass Klagen gegen die Bundes-Notbremse durch die entschärften Pläne zu Ausgangsbeschränkungen kaum Chancen haben. „Wir sind der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann“, sagte Mützenich am Montag nach einer Sitzung der SPD-Fraktion.

Die FDP hat weiter grundsätzliche Bedenken - auch gegen die neue Version des Infektionsschutzgesetzes. „So, wie jetzt das Gesetz geändert wird, werden wir trotz leichter Verbesserungen noch nicht zustimmen können“, sagte FDP-Chef Christian Lindner am Montag in Berlin. Seine Partei werde deswegen eigene Änderungsanträge einbringen. „Ausgangssperre ist immer noch unvollkommen geregelt, man braucht sie in der Form nicht“, sagte Lindner. „Und auch bei der Inzidenzzahl 165: Das ist gegriffen, nur ein Indikator überhaupt, die Inzidenz.“ Es gebe „kein Set von Indikatoren, kein testweises Öffnen in Modellvorhaben.“

Update vom 19. April, 15.28 Uhr: In zum Teil schwierigen Diskussionen haben die Fraktionen von Union und SPD zahlreiche Änderungen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse verabredet. Die Homeoffice-Pflicht, die bisher per Verordnung geregelt ist, soll nunmehr im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten „im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“. Die Vorgabe gilt unabhängig von der Inzidenz. Zudem soll es auch neue Regelungen bei Beerdigungen geben. Die ab einer Inzidenz von 100 maximal erlaubte Teilnehmerzahl an Veranstaltungen „bei Todesfällen“ wird von 15 auf 30 verdoppelt.

Neue Änderungen der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse soll es auch bei Zoos geben. Bisher ist vorgesehen, dass Zoos und botanische Gärten ab einer Inzidenz von 100 schließen müssen. Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Außenbereiche solcher Einrichtungen weiter öffnen können, wenn „angemessene Schutz- und Hygienekonzepte“ eingehalten werden. Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein weitere Änderung gibt es auch in der Fußpflege. Analog zu den Frisören sollen Fußpfleger auch bei Inzidenzen über 100 am Kunden arbeiten dürfen.

Ausgangssperre und Einzelhandel: Merkels Bundes-Notbremse wird von der GroKo nachgebessert

Update vom 19. April, 14.11 Uhr: Bei der geplanten Bundes-Notbremse gibt es einige Änderungen. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Der Bundestag will die Änderungen am Mittwoch verabschieden. Am Donnerstag wäre dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll dann möglichst schnell Praxis werden, ohne dass es dafür bislang einen konkreten Termin gibt.

Update vom 19. April, 11.25 Uhr: Offenbar haben sich Union und SPD im Bundestag auf Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Dies berichtet die Welt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen demnach statt 21 Uhr erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr gelten, wenn in Regionen der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 100 liegt. Von 22 Uhr bis 24 Uhr soll es jedoch möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.

Ein weiterer Streitpunkt sind die Schulen: Hier kommt scheinbar eine neue Zahl ins Spiel: Laut Welt soll ab einer Inzident von 165 Distanzunterricht verpflichtend werden, nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen ab 200. Zudem soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll den Informationen zufolge automatisch am 30. Juni außer Kraft treten. Um 13 Uhr ist ein Statement von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geplant.

Bundestag berät über Corona-Notbremse: FDP stellt Bedingungen

Update vom 19. April, 11.10 Uhr: Noch gibt es keine Einigung zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag. Doch diese Woche wird entscheidend (siehe Erstmeldung). Großer Diskussionspunkt sind vor allem die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die FDP drohte bereits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch nicht um jeden Preis. Sie will auf eine Verfassungsklage gegen die bundesweite Notbremse verzichten, wenn im Gesetzgebungsverfahren bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Hoheitsrechte der Länder in Bildungsfragen müssten geachtet und die geplanten Ausgangssperren erleichtert werden, sagte FDP-Generalsekretär Volker Wissing den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.

Die Maßnahmen dürften zudem nicht nur an der nackten Inzidenz festgemacht werden, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann der Welt. Zudem müsse es Ausnahmen für geimpfte und getestete Menschen geben. Darüber hinaus müsse die Ermächtigung der Bundesregierung für Verordnungen zu weiteren Maßnahmen an eine echte Zustimmung des Bundestags geknüpft werden. „Sollte sich die große Koalition diesen Änderungen verweigern, sehen wir uns gezwungen, den Gang nach Karlsruhe anzutreten“, sagte Buschmann.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt an der Sitzung des Bundestags teil.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt an der Sitzung des Bundestags teil. © Kay Nietfeld/dpa

Corona-Notbremse: Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen über Änderung am Infektionsschutzgesetz

Update vom 19. April, 6.45 Uhr: Es könnte die entscheidende Woche sein: Die Beratungen über eine bundesweite Notbremse gehen am Montag weiter. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen um 11.30 Uhr in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Das Parlament hatte vergangene Woche über den Entwurf der Regierung beraten, am Mittwoch will es darüber abstimmen. Am Wochenende gab es noch Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen über letzte Änderungen.

Beratungen über Corona-Notbremse gehen in entscheidende Woche - Vor allem aus FDP Kritik

Vor allem aus der FDP hatte es viel Kritik gegeben. Dabei wurde sogar mit einer Verfassungsklage gedroht. Generalsekretär Volker Wissing nannte nun Bedingungen, unter denen die FDP darauf verzichten würde. „Uns geht es darum, ein besseres Gesetz zu bekommen“, sagte er den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Dafür müsse es im Bundesrat zustimmungspflichtig werden und die Hoheitsrechte der Länder in Bildungsfragen achten. Auch sollten „unzulässige Grundrechtseingriffe“ wie Ausgangssperren gestrichen werden. „Das wäre für uns ein gangbarer Weg“, sagte Wissing.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sprach sich dafür aus, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Im Bild-Politik-Talk „Die richtigen Fragen“ sagte er am Sonntag: „Es wäre sinnvoll, wenn der Bund in das Infektionsschutzgesetz ganz ausdrücklich aufnimmt, dass man auch das Versammlungsrecht hier einschränken kann so wie andere Grundrechte.“ Auch wenn Versammlungsfreiheit ein hohes und schützenswertes Gut sei: Mit der Auflösung von Großdemonstrationen wie in Dresden und Leipzig „überfordert man die Polizei“, sagte Tschentscher.

Merkels Corona-Notbremse: Droht schon vor dem Beschluss eine Verschärfung bei Schulschließungen?

Update vom 18. April, 16.18 Uhr: Schulen öffnen oder nicht? Auch bei dieser Frage hat die Notbremse-Regelung Auswirkungen. Die Corona-Notbremse stoppt aktuell beispielsweise in vielen Teilen Baden-Württembergs die für kommenden Montag (19. April) geplanten Schulöffnungen für alle Kinder und Jugendlichen. In allein 11 von 44 Stadt- und Landkreisen werden die Schulen größtenteils geschlossen bleiben, weil sie entweder schon drei Tage über der Inzidenz von 200 lagen oder kurz davor stehen. In Corona-Hotspots mit zuletzt über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen in der Woche soll es grundsätzlich nur Fernunterricht geben. Diese Regelung könnte nun noch weiter verschärft werden.

Denn obwohl die Notbremse noch gar nicht von Bundesrat und Bundestag beschlossen ist, könnte der Bereich der Schulen bereits verschärft werden. Einem Entwurf der Union zufolge sollen die Schulen nicht erst ab der bisher geltenden Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern schließen. Darauf bestand die Union nach Informationen von Reuters aus Koalitionskreisen. Dem vorausgegangen war Kritik von Expert:innen, dass eine Schließung ab einer 200er-Inzidenz zu spät sei.

Kritik an Merkels Corona-Notbremse reißt nicht ab: SPD-Fraktionsvorsitzender fordert Sportmöglichkeiten für Kinder

Update vom 18. April, 11 Uhr: Die Kritik an der neuen Bundes-Notbremse der Regierung reißt nicht ab. Und sie kommt auch aus der Großen Koalition. Rolf Mützenich wettert gegen die Ausgangssperre. „Es muss möglich sein, dass sich Erwachsene auch trotz aller Beschränkungen die Beine vertreten“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bild am Sonntag. Weiter fordert er: „Kinder müssen in Kleinstgruppen Sport treiben können. Zumal wir von Experten wissen, dass das Ansteckungsrisiko draußen um ein Vielfaches geringer ist als in geschlossenen Räumen.“

Allerdings stehe die Partei grundsätzlich hinter dem neuen Infektionsschutzgesetz, denn es sei nun „wichtig, dass wir auf den letzten Metern nicht schlappmachen und uns weiterhin an die Regeln halten“. Da die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen nicht umgesetzt worden seien, werde es „nötig, dass der Bund einschreitet und für weitgehend bundesweite Einheitlichkeit sorgt“.

Mützenich nutzte die Chance auch zur Kritik an der Union, die sich im Streit um die Kanzlerkandidatur festgefahren hat. „Es ist wirklich erschreckend, was unser Koalitionspartner treibt“, schimpft der Sozialdemokrat: „Tag um Tag vertändeln CDU und CSU leichtfertig mit ihrem internen Streit um Macht und Eitelkeiten, statt sich um die wichtigen Dinge zu kümmern.“ Deshalb fordert er die Unionsfraktion dazu auf, „dass sie ihre Priorität auf die Pandemiebekämpfung legt und das Gesetz in der kommenden Woche mit uns beschließt“.

Merkels Corona-Notbremse in der Kritik: Kanzlerin mahnt zur Eile

Erstmeldung vom 18. April:

Berlin - Es waren eindringliche Worte, die Kanzlerin Angela Merkel am Freitag an die Abgeordneten des Bundestages richtete. Sie rief zur Eile auf: „Jeder Tag früher, an dem die Notbremse bundesweit angewandt ist, ist ein gewonnener Tag.“ Doch das geplante Gesetz sorgt weiterhin für heftige Diskussionen. Besonders die Ausgangssperre sorgt für Unmut.

Im Bundestag tobte am Freitag ein hitziger Schlagabtausch um die geplante Corona-Notbremse. Merkel sprach von Engpässen auf Intensivstationen, etwa in Köln, Bremen und Berlin. Doch noch ist nicht klar, ob das Gesetz in der aktuellen Form wirklich in Kraft treten wird. Am Mittwoch soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Kurz darauf soll der Bundesrat sein Votum abgeben.

Eine generelle Ablehnung der Bundespläne signalisierten die AfD und die Linke. Die FDP hält ein bundesweites Vorgehen für nötig, droht aber trotzdem mit Verfassungsklage wegen den geplanten Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr. Und auch die geplanten Schul-Schließungen ab einer Inzidenz von 200 sorgen für Diskussionen. Diese Grenze greift vielen, wie etwa Grünen-Fraktions-Chefin Katrin Göring-Eckardt, zu spät.

Merkels Corona-Notbremse: Altmaier verteidigt Ausgangssperre mit drastischer Prognose

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich unterdessen klar für die konsequente Anwendung der geplanten Ausgangssperren ausgesprochen. Diese sei „ein Signal für die Dramatik der Lage“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Überall auf der Welt, wo eine Infektionswelle erfolgreich gebrochen wurde, hat man das mit dem Instrument eines harten Lockdowns* geschafft“, so Altmaier weiter. Die Alternative wäre seiner Ansicht nach „die völlige Überlastung des Gesundheitssystems, mit zehntausenden zusätzlichen Toten“.

Mit dem Gesetz soll es künftig bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen geben. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, müssen etwa Geschäfte geschlossen werden und es greifen Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr. Schulen sollen ab einem Wert von 200 mit Ausnahmen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten dürfen. Bisher lagen solche Maßnahmen in der Verantwortung der Länder. Die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte die Bundesregierung in Folge des Scheiterns der sogenannten Osterruhe auf den Weg gebracht.

Merkels Corona-Notbremse: Der aktuelle Zeitplan

Die Debatten gehen vorerst weiter. Der aktuelle Zeitplan zur Notbremse:

(rjs/afp/dpa) *merkur.de und fr.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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