„Grobe handwerkliche Fehler“ in Merkels Corona-Ausgangssperre? Chaos droht - Ministerium rät zu Umbuchung

Die Bundes-Notbremse ist beschlossen. Ein Detail sorgt nun für Wirbel. Die Ausgangssperre könnte auch Durchreisen betreffen - droht Chaos?
Update vom 23. April, 12.52 Uhr: Die Ausgangssperre betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. „Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.“ Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich. Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen.
„Grobe handwerkliche Fehler“ in Merkels Corona-Ausgangssperre? Gutachten deutet auf nächtliches Chaos hin
Erstmeldung vom 23. April, 11.40 Uhr: Berlin - Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Notbremse* zur Eindämmung der Corona*-Pandemie untersagt einem Bericht zufolge die nächtliche Durchreise durch betroffene Landkreise. Diese Auffassung wird in einem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vertreten, wie die Bild-Zeitung am Freitag berichtete. Dabei geht es um die Interpretation der nächtlichen Ausgangssperre*, die für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gilt. Gemäß der Gesetzesbegründung sei in diesem Fall „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten. Es seien ausdrücklich „auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst“.
Weiter heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: „Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet“ sei, wenn Ausnahmen vorlägen, wie zum Beispiel ein medizinischer Notfall, Gassigehen, der Weg zur Arbeit oder die Berufsausführung. „Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren“, sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP*) der Zeitung.
Dem Zeitungsbericht zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen* in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.
Bundes-Notbremse: Ausgangssperre könnte für die Deutsche Bahn zu einem großen Problem werden
Der Politiker und Jurist Kubicki sieht für die Deutsche Bahn ein großes Problem bei der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs. Die Bahn dachte, dass sie wie bisher von den Ausgangssperren ausgenommen wäre. Das Bundestags-Gutachten zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist. „Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll“, fordert Kubicki gegenüber der Bild. „Selbst die bundeseigene Deutsche Bahn dürfte mit der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs vor große Probleme gestellt werden. Personen, die nicht von der Ausgangssperre ausgenommen sind, dürften nicht mehr befördert werden und müssten den Zug verlassen. Die Verkehre auf den Bundesautobahnen müssten für Betroffene so umgeleitet werden, dass Landkreise mit einer 100er-Inzidenz umfahren werden.“
Bundestags-Vize Kubicki ist über diesen Teil der Bundes-Notbremse* empört: „Ein weder für die Bürger noch die Behörden einzuhaltender Irrsinn. Diese groben handwerklichen Fehler übertreffen die Farce um die ‚Osterruhe‘ noch mal um einiges.“ Für ihn sei eine Entschuldigung der Kanzlerin* dieses Mal nicht genug, da die Regeln bereits den Bundesrat durchlaufen haben. Sie ließen sich „daher nicht per Erklärung durch die Kanzlerin“ aus der Welt schaffen.
Kubicki fordert daher: „Es muss jetzt schnell gehandelt werden. Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass mein Land Schleswig-Holstein vom Süden und Westen der Republik abgenabelt wird, weil man Hamburg mit seiner hohen Inzidenz nicht mehr durchfahren darf“, berichtet die Bild. (dp/AFP)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.