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Neues Gesetz: Das wird sich für Mütter ändern

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Für Mütter wird sich in Zukunft einiges ändern.
Für Mütter wird sich in Zukunft einiges ändern. © dpa

Berlin - Reformbedürftig ist noch schwach ausgedrückt. 65 Jahre alt ist das derzeitige Mutterschutzgesetz. Der Bundestag hat tiefgreifende Veränderungen beschlossen.

Das 65 Jahre alte Mutterschutzgesetz wird reformiert. Unter anderem sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits im vergangenen Mai vom Kabinett beschlossen, geriet dann aber wegen strittiger Details vorübergehend ins Stocken. Für Donnerstagabend wurde er zur Schlussabstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Ein Überblick:

Ausweitungen auf Studentinnen und Schülerinnen

Auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen, die ein Kind bekommen, gilt künftig der Mutterschutz. Sie können während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.

Kinder mit Behinderung

Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt.

Fehlgeburten

Neu in das Mutterschutzgesetz aufgenommen wurde auch ein Kündigungsschutz nach Fehlgeburten. Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, darf danach bis zum Ablauf von vier Monaten nicht gekündigt werden.

Keine Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau

Arbeitsverbote gegen den Willen schwangerer Frauen sind demnächst nicht so einfach möglich. Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, soll der Arbeitgeber stattdessen den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten oder aber die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen.

Erst wenn beides nicht geht, darf er die schwangere oder stillende Frau nicht weiter beschäftigen. Das gilt natürlich auch bei einem entsprechenden ärztlichen Zeugnis. Die entsprechende Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz wird in die Gesetzesnovelle integriert.

Arbeitszeitbeschränkungen

Die Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen künftig entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr beschäftigen.

Bald ist das nun bis 22.00 Uhr möglich, sofern die Frau einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Diese Regelung stößt vor allem bei den Gewerkschaften auf Kritik. Sie fürchten, dass Frauen aus Angst um ihren Job einwilligen.

Beamtinnen

Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden.

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