Online-Shopping, Kosmetik und Asylrecht: Das ändert sich zum 1. Dezember

Neuer Monat, neue Regeln: Zum 1. Dezember ändern sich in Deutschland wieder einiges. Ein Überblick.
Der Onlinehandel in Europa soll gerechter werden, die Bienen besser geschützt und Kosmetik ungefährlicher. Auch für Flüchtlinge und den Zentralrat der Juden gibt es im Dezember Änderungen. Ein Überblick:
Online-Shopping
Mit sogenanntem Geoblocking können Online-Händler ihre Preise bislang den Ländern anpassen, in denen die Kunden die Online-Shops aufgerufen haben. Zumindest die Kunden aus der EU sollen ab dem 3. Dezember gleich behandelt werden. Die Händler müssen Kunden dann EU-weit zu gleichen Konditionen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen gewähren. Lesen Sie hier mehr dazu.
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Asylrecht
Ab dem 17. Dezember müssen Flüchtlinge aktiv an der Überprüfung ihrer Asylberechtigung mitwirken. Sie müssen dann persönlich erscheinen, Angaben machen, Ausweisdokumente und Urkunden vorlegen sowie die Abnahme von Fingerabdrücken zulassen. Wer nicht kooperiert, muss mit einem negativen Einfluss auf den Asylbescheid, Zwangsgeldern oder Haft rechnen.
Bienenschutz
Neonikotinoide galten in der Landwirtschaft lange als Wunderwaffe, weil sie Fressfeinde der Pflanzen töten, aber nützliche Insekten angeblich nicht. Inzwischen wissen Forscher aber, dass die Substanzen doch Bienen und andere Pflanzenbestäuber schädigen können. Um die zu schützen, ist der Verkauf und die Anwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ab dem 19. Dezember in Deutschland verboten.
Kosmetik
In Cremes, Lotionen und Badezusätzen kann Erdnussöl enthalten sein - für Allergiker kann das zum Problem werden. Ab dem 25. Dezember dürfen daher nur noch Kosmetik-Produkte mit Erdnussöl verkauft werden, wenn darin nur geringe Mengen allergieauslösender Proteine enthalten sind.
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Zentralrat der Juden
Innenminister Horst Seehofer (CSU) sieht den Zentralrat vor wachsenden Herausforderungen. Er sagte: „Auch der gestiegene Antisemitismus in der Gesellschaft gibt mir Anlass zur Sorge“. Mit einem neuen Gesetz erhöht die Bundesregierung ab dem 10. Dezember daher die jährliche Leistungen der Bundesregierung an den Zentralrat von 10 auf 13 Millionen Euro.
Auch ab Januar 2019 gibt es wieder zahlreiche Änderungen die Sie betreffen.
dpa