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Rechtsstaat in Gefahr: EuGH straft Polen ab - Minister wettert gegen „politisches Urteil“

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Von: Florian Naumann

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Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt ein Banner mit der Aufschrift „Konsytucja“ (Verfassung). Polens oberste Richter halten die Disziplinarkammer für rechtswidrig
Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt ein Banner mit der Aufschrift „Konsytucja“ (Verfassung). Polens oberste Richter halten die Disziplinarkammer für rechtswidrig. © Natalie Skrzypczak/dpa

Kritiker sorgen sich schon länger um den Rechtsstaat in Polen und Ungarn. Auch der EuGH hat Warschau nun gerügt. In einer anderen Angelegenheit übt er Kritik an Deutschland.

Luxemburg/Warschau - Polen* verstößt laut einem EuGH-Urteil mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.

Das Urteil hat einige Sprengkraft - es rührt auch die seit längerem schwelende Rechtsstaatlichkeitsdebatte um Polen und Ungarn*. Im Frühjahr hatte die Kommission Polen wegen der Justizreform ein weiteres Mal verklagt. Am Mittwoch erließ der EuGH eine einstweilige Anordnung und untersagte Polen vorläufig die Anwendung der Vorschriften insbesondere über die Disziplinarkammer. Das polnische Verfassungsgericht wiederum entschied, dass vom EuGH angeordnete einstweilige Maßnahmen gegen die polnische Justizreform verfassungswidrig seien.

Polen kritisierte die Entscheidung scharf. „Es handelt sich um ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde“, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Donnerstag in Warschau. Dahinter stehe ein „koloniales Denken“ und sowie die Trennung der EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere. 

Polen und die Rechtsstaatlichkeit: EuGH rügt Justizreform

Die Disziplinarkammer ist das Herzstück der umstrittenen Reformen des polnischen Justizsystems der nationalkonservativen PiS-Regierung. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unbotmäßige Entscheidungen zu maßregeln.

Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Gremiums vom Sejm gewählt.

Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das „von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde“, an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel. Daraus leiten die Richter ab, dass die aus neuen Richtern bestehende Disziplinarkammer möglicherweise ebenfalls nicht ausreichend unabhängig sei.

EU streitet um den Rechtsstaat - aber auch Deutschland kassiert in Sachen Energie einen Dämpfer

In der EU gibt es größere Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit in Polen, aber auch im von Viktor Orbán regierten Ungarn. Der EU-Rat hat prinzipiell mit dem Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus ein Instrument geschaffen, um Verstöße auch finanziell zu sanktionieren. Das EU-Parlament hat das mit Blick auf Ungarn zuletzt nachdrücklich eingefordert.

Nach dem Dafürhalten der Kommission - und einem Deal mit Orbán - muss allerdings noch geprüft werden, ob der Mechanismus selbst rechtens ist. Ob und wie schnell vor diesem Hintergrund Sanktionen erlassen werden können, ist umstritten. Auch im Bundestagswahlkampf, wie ein Schlagabtausch bei einem „Triell“ kürzlich zeigte*.

Der EuGH hat am Donnerstag in einem anderen Verfahren aber auch im Sinne Polens entschieden: Er hat den „Grundsatz der Energiesolidarität“ in der EU betont und konkret die Solidarität Deutschlands gegenüber Polen eingefordert. Änderungen bei den Nutzungsbedingungen für die deutsche Erdgasleitung Opal hätte die EU-Kommission daher nicht genehmigen dürfen, ohne die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit Polens zu prüfen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Der Genehmigungsbeschluss ist daher nichtig.

Polen fürchtete, dass durch die Neuregelung mit Russland weniger Gas durch konkurrierende Leitungen wie die durch Polen führende Jamal fließen wird. Auch Polen befindet sich aktuell in Planungen für neue Energieversorgungsstrukturen. (dpa/AFP/fn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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