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Kommentar zur Reichsbürger-Razzia: Auf dem rechten Auge nicht blind

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Von: Dirk Walter

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Ziviles Polizeifahrzeug fährt vom Gelände des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Am 07. Dezember gab es Razzien und Festnahmen in der Reichsbürgerszene
Ziviles Polizeifahrzeug fährt vom Gelände des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Am 07. Dezember gab es Razzien und Festnahmen in der Reichsbürgerszene. © Uli Deck/dpa

Eine Razzia hat etliche verdächtige Reichsbürger ins Visier genommen. Die Pläne für einen Staatsstreich waren offenbar weit gediehen. Kommentar von Dirk Walter.

Das Vorhaben erinnert an den Sturm verhetzter Trump-Anhänger auf das Kapitol, wer weiter zurückblickt, der findet auch Analogien zum Hitlerputsch 1923: Rechtsterroristen, die den Bundestag stürmen wollen, die den Staat okkupieren und die Verfassung aus den Angeln heben wollen – so eine Dimension faschistischer Gewaltplanung ist neu.

Manch einer mag die Fantasien, die der Kopf der Bande, ein abgehalfterter Adeliger aus Thüringen, auch in (unbegreiflicherweise nie gelöschten) Youtube-Videos reichlich dargelegt hat, als Spinnerei abtun. So ist es aber nicht. Die Staatsstreich-Pläne waren weit gediehen und bestürzend konkret. Gezielt haben die Verschwörer Polizeibeamte und Soldaten angesprochen, um in Besitz von Waffen zu gelangen. Das hätte sehr wohl in einem Blutbad enden können. Nicht auszudenken etwa, wenn die fanatisierte Gruppe mit Waffengewalt den Bundestag angegriffen hätte.

Reichsbürger festgenommen: Szene aktiv, trotz scharfer Beobachtung

Das ist zum Glück verhindert worden. Nun stellen sich bohrende Fragen. Etwa diese: Warum können innerhalb der Bundeswehr, Polizei und Justiz weiterhin Reichsbürger arbeiten, wo diese Szene seit einigen Jahren doch angeblich unter scharfer Beobachtung steht? Dringend geklärt werden müssen zudem die Verbindungen der AfD zu diesem Sektiererhaufen, dem eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei angehörte. Da ist die volle Härte des Rechtsstaats geboten. Wenn der Tag am Mittwoch eine beruhigende Nachricht hatte, dann diese: Der Staat hat die Lehre aus der Weimarer Republik beherzigt, dass er auf dem rechten Auge nicht blind sein darf.

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