Nach Erhöhung des Rundfunkbeitrages: Heftige Attacken gegen die CDU - „Immens geschadet“

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages - gegen den Willen der CDU in Sachsen-Anhalt. Diese wird für ihr Veto scharf kritisiert.
München/Karlsruhe - Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich kurz GEZ genannt, polarisiert immer wieder. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro* rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angeordnet. Das oberste verfassungsrechtliche Gericht in Deutschland hatte sich des Themas angenommen, nachdem das Land Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent blockiert hatte.
Rundfunkgebühren werden erhöht: Erfolg für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio reichten daraufhin Verfassungsbeschwerden ein. Und: Die Karlsruher Richter werteten die Blockade aus Magdeburg als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit*. Kritiker der Beitragserhöhung hatten zuvor unter anderem bemängelt, dass der Osten vor allem bei ARD und ZDF zu selten vorkomme. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung von Sachsen-Anhalt war an dem Streit über die Erhöhung beinahe zerbrochen.
Zur Einordnung: Die CDU* hatte eine Erhöhung strikt abgelehnt, die Koalitionspartner SPD* und Grüne wollten sie hingegen mittragen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Entscheidung dem Landtag entzogen und so für ein Veto Sachsen-Anhalts gesorgt, ohne, dass das Parlament darüber abgestimmt hatte. Jetzt also machte das Bundesverfassungsgericht den Weg für höhere Beiträge frei. Dies stieß auf viel Zustimmung - Kritik am Verhalten der CDU in Sachsen-Anhalt inklusive.
Rundfunkgebühren werden erhöht: CDU aus Sachsen-Anhalt hatte blockiert
Grünen-Landtagsfraktionschefin Cornelia Lüddemann erklärte, die CDU habe „den Rundfunkanstalten, aber auch dem Land Sachsen-Anhalt mit ihrem unverantwortlichen und eigenmächtigen Handeln, die Anpassung des Rundfunkbeitrags abzulehnen, immens geschadet“.
Die CDU habe „in Richtung AfD geschielt und Tore nach rechts geöffnet“, meinte sie weiter. Die SPD im Magdeburger Landtag begrüßte das Urteil aus Karlsruhe ebenfalls. Die Entscheidung der Verfassungsrichter belege, dass der im vergangenen Jahr so „erbittert“ geführte Streit innerhalb der Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen* über das Verfahren im Landtag „überflüssig“ gewesen sei, erklärte Fraktionschefin Katja Pähle an diesem Donnerstag (5. August).
Im Video: GEZ wird erhöht – Verfassungsbeschwerde zu Rundfunkgebühren hat Erfolg
Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, nannte die Entscheidung indes ein „gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Für Populisten, die über die Finanzierung Einfluss auf Programminhalte nehmen wollten, sei die Entscheidung hingegen eine „schallende Ohrfeige“, erklärte er. Auch NDR-Intendant Joachim Knuth zeigte sich zufrieden. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für die öffentlich-rechtliche Unabhängigkeit und Staatsferne. Und er bekräftigt die wachsende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten eines immer komplexer werdenden Informationsaufkommens. Der NDR hat als Vier-Länder-Anstalt besonders umfassende Ansprüche an Information und regionale Berichterstattung, denen wir auch zukünftig gerecht werden wollen“, erklärte Knuth. „Ohne die heutige Entscheidung - und vor dem Hintergrund, dass wir bereits Kürzungen und Einschnitte in der Höhe von 300 Millionen Euro für vier Jahre vorgenommen haben - wäre das schwierig geworden.“
Rundfunkgebühren werden erhöht: CDU-Mann Reiner Haseloff (CDU) mahnt dennoch
Die AfD übte dagegen harsche Kritik. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt“, sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla. Seine Regierung akzeptiere den Beschluss, meinte wiederum Ministerpräsident Haseloff (CDU).
Es bleibe dennoch bei einer „Dilemmasituation“. Es werde auch künftig zu Situationen kommen, in denen „frei gewählte Abgeordnete“ in Landtagen geplanten Gebührenerhöhungen nicht zustimmen wollten. (pm) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA