Karlsruhe - Die NPD ist mit einer Klage gegen die Öffentlichkeitsarbeit der früheren FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Das Gericht verwarf eine Organklage der rechtsextremen Partei als unzulässig. Da die FDP derzeit nicht mehr im Bundestag vertreten sei, fehle es am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.
Der damalige FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hatte im Frühjahr sowie November 2012 bundesweit Postwurfsendungen an Haushalte verschickt, in denen es unter anderem um die Staatsverschuldung ging. Außerdem ließ die FDP-Fraktion in den selben Zeiträumen bundesweit in einer Reihe von Kinos zwei Kurzfilme mit Aussagen zu verschiedenen politischen Themen zeigen.
Die NPD sah darin unzulässige Wahlwerbung: Die Öffentlichkeitsarbeit sei unmittelbar vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Mai 2012 sowie der Landtagswahl in Niedersachsen im Januar 2013 erfolgt.
dpa