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Seehofer macht Einschränkungen bei umstrittenem Polizeigesetz

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Horst Seehofer
Horst Seehofer © dpa / Gregor Fischer

Bundesinnenminister Horst Seehofer will vorerst auf eine umstrittene Maßnahme bei dem neuen Polizeigesetz verzichten.

Zagreb/Berlin - Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verzicht einer Software zur Gesichtserkennung im Polizeigesetz mit Unklarheiten begründet. „Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich. Das ist ja keine ganz nebensächliche Angelegenheit“, sagte der CSU-Politiker am Freitag am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. „Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen.“

In einem Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist von einer Software zur Gesichtserkennung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.

Polizeigesetz: Seehofer hat noch „einige Fragen“ zu Gesichtserkennung

In einer älteren Fassung des Entwurfs hieß es hingegen, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit biometrischen Daten abgleichen“, die sie weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die (zur Fahndung) ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen.

Welche Fragen konkret noch zu klären sind, wollte Seehofer nicht sagen. „Das sind immer schwierige juristische und praktische Fragen.“ Alles müsse sehr sorgfältig gemacht werden. Vom Tisch ist die Gesichtserkennung für das Innenministerium allerdings noch nicht. Man werde sich um das Thema weiterhin kümmern, sagte Seehofer.

Seehofer gerät dieser Tage von mehreren Seiten in Bedrängnis. Zum einen gibt es Gerüchte darüber, dass Markus Söder seinen Parteigenossen absägen möchte. Zum anderen steht der Vorwurf im Raum, Seehofer könnte für Scheuers Maut-Desaster verantwortlich sein

dpa

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