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Bundeswehr-Sondermilliarden: Details fix - Grünenplan zu Cyber-Sicherheit geht nicht durch

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Bundeskanzler Olaf Scholz (M, SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) mit Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne).
Bundeskanzler Olaf Scholz (M, SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) mit Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne). © Michael Kappeler

Jetzt ist es fix. Ampel und Union haben sich auf Details des Bundeswehr-Sondervermögens geeinigt. Außenministerin Baerbock begrüßt den Kompromiss.

Update vom 30. Mai, 9.27 Uhr: Einen „guten Kompromiss“ nennt Außenministerin Annalena Baerbock die Einigung auf ein Bundeswehr-Sondervermögen (siehe Erstmeldung). Die Grünen-Politikerin sagte im Deutschlandfunk-Interview außerdem, man habe in den vergangenen Wochen „dramatische Lücken“ bei der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit festgestellt. Daran wolle man nun arbeiten, um „schnellstmöglich“ das Vertrauen im Bündnis sicherzustellen.

Zum Thema Cyberabwehr werde ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Dafür würden „natürlich auch Geldmittel - und zwar in größerer Summe“ zur Verfügung gestellt, so Baerbock. CDU/CSU hatten darauf gepocht, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird.

Bei diesem Streitpunkt wurde nun zwar vereinbart, dass auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern ergriffen werden - aber „aus dem Bundeshaushalt finanziert“, also nicht aus dem Sondervermögen. Hier setzte sich offenbar die Union durch. Die Grünen wollten nach Angaben der Tagesschau, dass die 100 Milliarden auch für Cyberabwehr und die Unterstützung von Partnerstaaten verwendet werden können.

100-Milliarden-Euro-Klarheit: Ampel und Union einigen sich bei Sondervermögen für Bundeswehr

Erstmeldung vom 29. Mai: Berlin - Die Bundesregierung und die Union haben sich auf Details des geplanten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr geeinigt. 

Die Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung des Sondervermögens sowie über ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens seien erfolgreich beendet worden, teilten Vertreterinnen und Vertreter der Koalition und der Union am Sonntagabend mit.

Bundeswehr-Sondervermögen: Details zum Milliardenpaket bekannt

Das Grundgesetz solle zur Schaffung des Sondervermögens mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit geändert und ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens auf den Weg gebracht werden, wie aus der schriftlichen Mitteilung, die vom Ressort von Finanzminister Christian Lindner (FDP) verbreitet wurde, hervorgeht. 

„Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird“, hieß es dort weiter. „Dabei wird das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der Nato im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.“

Bundeswehr-Sondervermögen: Auch Cybersicherheit mit dabei

Unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben werde mit dem vereinbarten Gesetz beschlossen. Ein beratendes Gremium des Haushaltsausschusses werde dies begleiten.

Außerdem werde die Regierung eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. „Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“

Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen worden sei, würden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen Nato-Fähigkeitsziele bereitgestellt. „Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.“

Bundeswehr-Sondervermögen: Deshalb war die Union bei den Verhandlungen mit dabei

Umgesetzt werden soll so die Ankündigung massiver Aufrüstung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die er am 27. Februar im Bundestag machte. Scholz hatte gesagt, der Bundeshaushalt werde das Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Von nun an würden Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in die Verteidigung investiert. Daraus ergab sich Deutungsspielraum darüber, ob 100 Milliarden plus zwei Prozent gelten oder beides quasi verrechnet werden solle. 

Die Verhandlungen mit der oppositionellen Union waren nötig, weil das Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden soll. Auf diesem Weg sollen an der Schuldenbremse vorbei Kredite aufgenommen werden können. Für die Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, die die Koalition nicht allein aufbringen kann. 

Friedrich Merz reagierte mit harter Kritik auf Olaf Scholz‘ Regierungserklärung.
Beim Durchwinken des Sondervermögens beteiligt: Oppositionsführer und CDU-Boss Friedrich Merz. © Kay Nietfeld/dpa

Bundeswehr-Sondervermögen: Details als Streitpunkt

Als ein zentraler Knackpunkt hatte sich die genaue Verwendung des Geldes erwiesen. Die Union wollte klargestellt haben, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird. Die Grünen wollten, dass mit den 100 Milliarden auch Cyberabwehr sowie Unterstützung für Partnerstaaten finanziert wird.

Bereits im Vorfeld verlautete aus den Regierungsfraktionen, dass die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels - anders als das Sondervermögen - wohl nicht im Grundgesetz verankert werden solle. Der Hauptgrund sei, dass das Bruttoinlandsprodukt bei der Haushaltsfestsetzung noch gar nicht bekannt sei und eine Verletzung des Grundgesetzes vermieden werden solle. Das Statistische Bundesamt teilt das Ergebnis von Berechnungen zum BIP rund 15 Tage nach Ablauf eines Jahres mit.

Wenige Monate später kommt es indes zu einem bösen Erwachen, was die geplante Einkaufsliste der Bundeswehr betrifft. (dpa)

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