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„Ungeeignet“, „populistisch“ und „verfassungswidrig“: Experten nehmen Söders Polizeigesetz auseinander

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Von: Florian Naumann

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Klausurtagung CSU-Vorstand
Klausurtagung CSU-Vorstand © dpa / Andreas Gebert

Der Wirbel um das geplante bayerische Polizeiaufgabengesetz reißt nicht ab. Heftige Kritik kommt nun von einem Jura-Professor und einem profilierten Datenschützer.

Update vom 11. Oktober: Das Polizeiaufgabengesetz steht auch kurz vor der Landtagswahl noch in der Kritik. Recherchen von Merkur.de zeigen nun: Das Innenministerium selbst hat zweifelhafte Informationen über das Gesetz verbreitet.

München/Berlin - Mindestens 30.000 Menschen waren vergangene Woche in München gegen das geplante bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf die Straße gegangen. Die Staatsregierung tat den Widerstand als Folge von „Lügenpropaganda“ ab - so einige Experten sehen das aber offenbar nach wie vor anders.

Denn die Kritik an der Novelle reißt nicht ab. Am Montag haben sich nun zwei Experten mit harscher Kritik zu Wort gemeldet: Der Berliner Strafrechts-Professor Carsten Momsen und der Datenschützer Thilo Weichert. Einen Tag vor der Abstimmung im bayerischen Landtag nehmen sie in einem Gastbeitrag bei Focus Online vor allem die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Analyse von DNA-Spuren ins Visier.

Experten bezweifeln Sinnhaftigkeit der Tests

Zwar hatte die Regierung den Entwurf bei diesem Thema nach heftiger Kritik jüngst schon etwas abgeschwächt. Momsen und Weichert sehen aber nach wie vor große Gefahren - und machen ihren Standpunkt in dem eigentlich betont nüchtern abgefassten Artikel bisweilen auch in bemerkenswert deutlichen Worten klar.

Sie bezweifeln unter anderem, dass die DNA-Analysen überhaupt helfen können, Gefährder in der nötigen kurzen Zeit zu finden. So seien wissenschaftliche Aussagen, dass sich mithilfe der Tests die Herkunft einer Person „aus kleinsten DNA-Mengen“ sicher bestimmen ließen, längst widerrufen - und Erkenntnisse über die Augen- und Haarfarbe von Verdächtigen würden schnell obsolet, wenn „äußere Merkmale gezielt manipuliert“ würden - etwa mithilfe von Kontaktlinsen oder gefärbten Haaren.

Erinnerung an „dunkle Zeiten der deutschen Geschichte“?

Forschungen aus den USA zeigten zudem, dass die Gefahr von fehlerhaften Ergebnissen und Interpretationen „exponenziell größer“ sei, als bei den bislang üblichen Tests, warnen Momsen und Weichert - und nutze man die Test-Ergebnisse für öffentliche Fahndungen, sei die Möglichkeit falscher Hinweise oder auch der „Diskriminierung von Merkmalsträgern“ groß, schreiben der Jurist und der Datenschützer. 

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Überhaupt sehen sie die Ermittlung der Herkunft von Verdächtigen kritisch: „Eine derartige Identifizierung von ‚Fremdländischen‘ knüpft an dunkle Zeiten in der deutschen Geschichte an und bedient eher vorurteilsbelastete Wählerschichten als dass sie sicherheitsbehördliche Erkenntnisse fördert“, warnen sie.

Momsen und Weichert rügen „populistische Gesetzgebung“

Sorgen machen Momsen und Weichert auch Datenschutzfragen. Die gesuchten Merkmale über die Herkunft eines Verdächtigen etwa könnten nach aktuellem Forschungsstand nicht zielsicher in einem bestimmten DNA-Abschnitt identifiziert werden, schreiben sie. So könne bei der Analyse doch Informationen über Krankheitsdispositionen in den Besitz des Staates gelangen.

Insgesamt solle die Grenze zwischen der Verfolgung von Straftätern und der Gefahrenabwehr verwischt werden, schreiben die beiden: „Die ebenfalls im PAG vorgesehene Präventivhaft zeigt dies in aller Deutlichkeit. Deshalb sind die Vorschläge verfassungs- und europarechtswidrig. Sie berücksichtigen nicht die höchstpersönlichkeitsrechtliche Relevanz von Gendaten und die damit verbundenen Diskriminierungsrisiken.“

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Das Fazit der beiden Experten fällt drastisch aus. Es gebe „viel zu forschen und zu diskutieren, bis die DNA-Phänotypisierung im Sicherheitsrecht zugelassen und rechtsstaatlich durchgeführt werden kann“, schreiben sie. „Die Methode eignet sich nicht für populistische Gesetzgebung. Ihr populistischer Wahlkampfeinsatz zeugt allenfalls von Ignoranz gegenüber den vielfältigen Gefahren eines übereilten Einsetzens oder von der Bereitschaft, die Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten zu nutzen, um vermeintlich ‚billig‘ Wählerstimmen zu gewinnen.“

Söder will das Polizeiaufgabengesetz - Kommission soll Umsetzung begleiten

Nichtsdestotrotz: Das Gesetz wird wohl kommen. Denn Ministerpräsident Markus Söder sieht nach eigenen Angaben keinen Anlass für Änderungen. Er will aber zum einen eine breite Informationsoffensive über die neuen Regelungen starten und zum anderen eine Kommission einberufen, die die Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und überprüfen soll. Dieser sollen Datenschützer, Verfassungsrechtler und „Polizeipraktiker“ angehören. Das hatte Söder am Samstag vor einer CSU-Klausur in München angekündigt.

Die voraussichtlich lautstarke Debatte im Landtag und die anschließende Verabschiedung sind erst für den späten Dienstagabend geplant. Wegen der absoluten CSU-Mehrheit kann die Opposition das Gesetz nicht aufhalten - auch wenn die Grünen einen Geschäftsordnungsantrag stellen wollen, um das Thema noch von der Tagesordnung zu nehmen.

Das Gesetz ist im Freistaat hoch umstritten. Zentraler Kritikpunkt ist, dass bei einer Vielzahl polizeilicher Befugnisse die Eingriffsschwelle deutlich abgesenkt wird. Viele Maßnahmen, neben den weitergehenden DNA-Untersuchungen etwa auch Online-Durchsuchungen, sollen Beamte nun schon bei einer „drohenden Gefahr“ und nicht erst bei einer konkreten Gefahr anwenden können.

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fn (mit dpa)

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