Union und FDP uneins über GEZ-Gebühren

Berlin - Über die Gebührenordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird wieder gestritten. Hintergrund der Debatte sind sinkende Gebührenerträge der Öffentlich-Rechtlichen.
“Die längst überholte gerätebezogene Rundfunkgebühr ist durch eine Medienabgabe zu ersetzen, die niedriger ist als die jetzige Gebühr und von jedem erwachsenen Bürger mit eigenem Einkommen gezahlt wird“, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, der “Welt am Sonntag“.
Hintergrund sind die sinkenden Gebührenerträge und aktuelle Überlegungen zur Ausweitung der Abgaben auf Laptops und internetfähige Handys. Demgegenüber sprach sich Wolfgang Börnsen (CDU), medienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, für ein abweichendes Modell aus: “Wir setzen auf die Haushaltsabgabe“, sagte Börnsen.
Diese sei gerechter und sorge für Einnahmesicherheit. Wer nicht zahlen wolle, müsse beweisen, dass er keinerlei Medienendgeräte habe. FDP-Politiker haben sich zuletzt mehrfach gegen eine solche Nachweispflicht für die Nicht-Benutzung von Endgeräten ausgesprochen.
Länder prüfen derzeit drei Modelle
Die Ministerpräsidenten prüfen derzeit, auch Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern zu machen. Wie die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei in der vergangenen Woche erklärt hatte, werden bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühr derzeit vor allem zwei Varianten diskutiert. Dazu zähle die Einführung einer Rundfunkgebühr auf alle Haushalte, unabhängig davon, ob dort ein TV-Gerät vorhanden sei oder nicht.
Die zweite Variante sei eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bei allerdings umgekehrter Beweislast. Dann müsste ein Rundfunkteilnehmer in jedem Fall die volle Gebühr zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er kein Fernsehgerät besitzt.
Die dritte Möglichkeit sei die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Eine Reform der Rundfunkgebühr könnte nur im Rahmen eines Rundfunkstaatsvertrags der Länder fixiert werden. Die Reform könnte mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode 2013 in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Ende Oktober ihren Willen bekräftigt, eine Reform im Juni 2010 auf den Weg zu bringen.
Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für Radios und sogenannte “neuartige Rundfunkgeräte“. Der volle Beitrag für Fernseher und “neuartige Rundfunkgeräte“ liegt bei 17,98 Euro.
AP