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Urteil: Mini-Knastzellen verstoßen gegen Menschenwürde

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Die Unterbringung vieler Gefangener in einer kleinen Zelle ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. © dpa

Karlsruhe - Viele Strafgefangene auf wenigen Quadratmetern ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Warum Häfltinge sogar Entschädigung fordern können:

Zwei Gefangene auf acht Quadratmetern, 23 Stunden am Tag, ohne abgetrennte Toilette - solche Haftbedingungen verstoßen gegen die Menschenwürde, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Es ist nicht das erste Mal, dass das höchste deutsche Gericht die Zustände in Gefängnissen rügt - doch diesmal drohen die Richter mit ernsten Konsequenzen: Wenn der Staat seine Häftlinge nicht ordentlich unterbringen kann, müsse er sie freilassen. Strafverteidiger reagieren begeistert auf die Entscheidung, die zuständigen Justizministerien der Länder eher zurückhaltend.

Anlass ist die Beschwerde eines 27-jährigen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen. Der drogenabhängige Mann war in Köln-Ossendorf und Hagen insgesamt 151 Tage lang mit wechselnden Mitgefangenen in jeweils acht Quadratmeter großen Zellen untergebracht. Die meiste Zeit war er 23 Stunden am Tag in der Zelle eingeschlossen. Die Toilette war nur durch eine Sichtschutzwand abgetrennt, ohne getrennte Belüftung. Seine Zellengenossen seien starke Raucher gewesen, nur zweimal pro Woche durften die Gefangenen duschen. Dies habe “zu einem unerträglichen Gemisch aus Rauch, Körperausdünstungen und Toilettengerüchen geführt“. Anträge auf Verlegung in eine Einzelzelle blieben ohne Erfolg.

Deshalb forderte der Mann Geldentschädigung vom Land Nordrhein-Westfalen. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde jedoch abgelehnt - eine Klage auf Entschädigung habe keine Aussicht auf Erfolg. Dem widersprach nun das Bundesverfassungsgericht. Die brisante Stelle verbirgt sich jedoch auf der vorletzten Seite des 19-seitigen Beschlusses, in einer Nebenbemerkung: Wenn eine menschenwürdige Unterbringung etwa wegen Überfüllung der Gefängnisse nicht möglich ist, dann sei der Staat verpflichtet, “sofort auf die Durchsetzung des Strafanspruchs zu verzichten“, schreiben die Karlsruher Richter.

Dies hat Folgen: Der betroffene Gefangene habe das Recht, “bei der Vollstreckungsbehörde die Unterbrechung beziehungsweise die Aufschiebung der Strafe zu beantragen“. Ausdrücklich sprechen die Verfassungsrichter von einem “neuen Weg der Rechtsverteidigung“ - und geben damit Strafverteidigern ein Instrument in die Hand, mit dem sie eine Verbesserung der Haftbedingungen erreichen können.

“Das ist richtig und völlig konsequent“, sagt der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses im Deutschen Anwaltsverein, Stefan König. “Man kann nicht sagen, die Unterbringung ist menschenunwürdig, und die Leute dann auf Entschädigungsansprüche vertrösten.“ Auch Thomas Schellenberg vom Deutschen Strafverteidigertag lobt die Entscheidung: “Zum ersten Mal sagt das Gericht in solcher Deutlichkeit, was menschenunwürdige Haftbedingungen bedeuten - dass der Staat seinen Strafanspruch verliert. Das muss jetzt genutzt werden.“

Die Justizministerien der Länder sind hingegen zurückhaltend - so sie sich überhaupt bis Mittwochnachmittag äußerten: Baden-Württemberg und Sachsen wollen den Beschluss erst einmal prüfen; Hamburg meldet freie Zellen; das Saarland verweist auf den Bau eines neuen Hafthauses; Schleswig-Holstein teilt mit, die Häftlinge hätten “in der Regel“ eingewilligt, wenn sie sich eine Zelle teilen. 

 Er rechne nicht damit, dass tatsächlich Gefangene frei kommen, sagte der Anwalt des Beschwerdeführers, Dirk Thenhausen. “Diejenigen, die sich zu wehren wissen, werden bessergestellt. Wenn sich alle wehren würden, müssten sie Gefangene entlassen.“

dpa

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