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Nach Urteil zu Tiergarten-Mord: Baerbock greift durch - Russland kündigt Reaktion an

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Von: Patrick Mayer, Fabian Müller

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Kurz nachdem das Urteil im Berliner Tiergarten-Mord gesprochen ist, bestellt Außenminister Baerbock den russischen Botschafter ein. Zwei Diplomaten müssen Deutschland verlassen.

Update vom 16. Dezember, 17.21 Uhr: Bundesjustizminister Marco Buschmann* erklärte am Donnerstag, er stehe „wie der Bundeskanzler hinter der entschiedenen Reaktion von Außenministerin Baerbock“. Es sei für den deutschen Staat nicht hinnehmbar, „dass ein ausländischer Staat in Deutschland Menschen im öffentlichen Raum töten lässt“. Bundeskanzler Scholz hatte am Vormittag die Ausweisung zweier Mitarbeiter der russischen Botschaft unterstützt.

Buschmann lobte, das Gericht habe sich „in einem rechtsstaatlichen Verfahren dezidiert mit dem Fall auseinandergesetzt, 56 Tage verhandelt, 47 Zeugen und zehn Sachverständige gehört“. Er habe „größtes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz bei dieser Entscheidung“.

Update vom 16. Dezember, 12.30 Uhr: Trotz der diplomatischen Spannungen um das Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess setzt der Kreml auf eine Zusammenarbeit mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Ausweisung zweier russischer Diplomaten aus Berlin solle sich „in keiner Weise“ negativ auf den Dialog zwischen dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und Scholz auswirken, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge. Es handele sich aber um eine „unangenehme“ Episode in den Beziehungen der beiden Länder.

Das russische Außenministerium beklagte in einer Mitteilung vom Donnerstag die „unbegründeten und völlig realitätsfremden Vorwürfe“ bezüglich einer angeblichen Beteiligung russischer staatlicher Strukturen an dem Verbrechen. Das Mordopfer - ein Georgier tschetschenischer Abstammung - wurde in der Mitteilung als „Terrorist“ bezeichnet. Auch Putin nannte den Mann, der vor Jahren in der russischen Teilrepublik Tschetschenien aufseiten der Separatisten gekämpft haben soll, nach dessen Ermordung einen „Banditen“ und „Mörder“.

Update vom 16. Dezember, 10.30 Uhr: Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Ausweisung von zwei Mitarbeitern der russischen Botschaft wegen des Tiergarten-Mords unterstützt. Das Urteil der Berliner Justiz zu der Gewalttat zeige, „dass hier schlimme Dinge passiert sind“, sagte Scholz am Donnerstag vor dem EU-Gipfel in Brüssel. Es sei deshalb „völlig richtig, dass die Außenministerin darauf mit einer klaren Antwort reagiert hat.“

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte am Mittwoch den russischen Botschafter einbestellt und zwei Mitarbeiter des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklären lassen. Sie müssen nun ausreisen. Anlass für die Sanktion war das Urteil des Berliner Kammergerichts zur Erschießung eines tschetschenischstämmigen Georgiers im Kleinen Tiergarten im August 2019. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass staatliche Stellen in Russland den Auftrag für den Mord erteilt haben. Der russische Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Update vom 16. Dezember, 6.38 Uhr: Nach dem Urteil im Prozess um den Berliner „Tiergartenmord“ stehen die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland vor einer neuen Belastungsprobe. Erwartet wird, dass Moskau mit Gegenmaßnahmen auf die von der Bundesregierung verfügte Ausweisung von zwei russischen Diplomaten reagiert (siehe Erstmeldung). „Die unfreundlichen Handlungen Berlins werden nicht ohne angemessene Antwort bleiben“, schrieb die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Mittwochabend im sozialen Netzwerk Telegram.

Mord im Berliner Tiergarten: Urteil gefällt - Außenministerin Annalena Baerbock reagiert

Erstmeldung vom 15. Dezember: München/Berlin - Annalena Baerbock (Die Grünen) greift hart durch. Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord weist die Ampel-Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP zwei russische Diplomaten aus. Das erklärte die neue Bundesaußenministerin an diesem Mittwochnachmittag (15. Dezember) nach der Bekanntgabe des Richterspruchs.

Das Gericht habe festgestellt, dass der Mord „im Auftrag von staatlichen Stellen der russischen Föderation verübt wurde“, sagte Baerbock. Dies sei „eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlands“, erklärte die 41-jährige Niedersächsin. Deutschland habe deshalb „zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt“.

Das Berliner Kammergericht hatte an diesem Mittwoch einen russischen Staatsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er hat demnach im August 2019 einen tschetschenisch-stämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten im Berliner Stadtteil Moabit erschossen. Den Auftrag erhielt er laut Gericht von staatlichen russischen Stellen. Baerbock zufolge wurde nach dem Urteil der russische Botschafter durch das Auswärtige Amt einbestellt.

Ihm wurde dabei die Ausweisung der zwei Diplomaten mitgeteilt. Die Außenministerin telefonierte nach eigenen Angaben auch mit ihrem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow.

Sie habe dabei „bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen - in unser beider Interesse“, erklärte Baerbock. „Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden. Es ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten.“

Mord im Berliner Tiergarten: Diplomatische Unstimmigkeiten zwischen Moskau und Berlin

Die Generalbundesanwaltschaft hatte im Dezember 2019 die Ermittlungen in dem Fall übernommen, im Juni 2020 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen einen russischen Staatsbürger. Es folgten diplomatische Unstimmigkeiten zwischen Berlin und Moskau, die sich nun in der Ausweisung der Diplomaten fortsetzen. (pm) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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