Verteidigerin von Beate Zschäpe behauptet: NSU-Trio hat es so nie gegeben

Beate Zschäpes Anwältin hat im NSU-Prozess ihr Plädoyer gehalten - und stellte darin die These auf, dass es das nationalsozialistische Trio so nie gegeben habe.
Update vom 11. Juli 2018
Der NSU-Prozess steht unmittelbar vor dem Ende. Nach etwa fünf Jahren fällt das Münchner Oberlandesgericht am Mittwoch das Urteil gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. Wir begleiten die Urteilsverkündung im NSU-Prozess im News-Ticker.
Verteidigerin von Beate Zschäpe behauptet: NSU-Trio hat es so nie gegeben
Rechtsanwältin Anja Sturm hat in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess bezweifelt, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bei der Gründung des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) eine eigenständige Rolle spielte. Die Anwältin stellte am Dienstag auch in Abrede, dass es das NSU-Trio mit Zschäpe und ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Sinne der Anklage tatsächlich gab. Die Trio-These sei von Ermittlern und Vertretern der Bundesanwaltschaft in mehrere Zeugen „hineingefragt“ worden, sagte Sturm.
Mehrere Zeugen hätten etwas ganz anderes ausgesagt, argumentierte Sturm. Sie hätten sich keineswegs daran erinnert, dass Zschäpe sich politisch äußerte, für einen bewaffneten Kampf eintrat oder eine Führungsrolle in ihrer Jugendclique in Jena einnahm. Die Zeugen hätten sie eher als Freundin zunächst von Mundlos, später von Böhnhardt wahrgenommen.
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Zschäpe lebte fast 14 Jahre im Untergrund
Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe dagegen als gleichrangiges Mitglied des NSU und damit als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im rechtlichen Sinne. Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit sollen die beiden, die sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall das Leben nahmen, zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven.
Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern dagegen eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung.
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dpa