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Stichwahl muss wiederholt werden - Kommt jetzt der Öxit?

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Will jetzt endgültig in die Wiener Hofburg einziehen: Rechtspopulist Norbert Hofer.
Will jetzt endgültig in die Wiener Hofburg einziehen: Rechtspopulist Norbert Hofer. © AFP

Wien - Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden. Das Verfassungsgericht erklärte am Freitag das Ergebnis für ungültig und gab damit der rechtspopulistischen FPÖ Recht. Ein Wahlkampf-Thema dürfte klar sein.

Update vom 4. Dezember 2016: Heute wählt Österreich einen neuen Bundespräsidenten. Wir erklären, wann es die ersten Ergebnisse der Österreich-Wahl gibt. Und: Wir haben zusammengefasst, wie Sie die Berichte zur Österreich-Wahl heute live im TV und im Live-Stream sehen können.

Update vom 27. Oktober 2016: Am 4. Dezember wird in Österreich die Bundespräsidenten-Stichwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer wiederholt. Wir zeigen Ihnen aktuelle Umfragen und Prognosen zur Bundespräsidentenwahl 2016 in Österreich.

Es ist seine zweite Chance doch noch als Bundespräsident in die Wiener Hofburg einzuziehen: Norbert Hofer will es jetzt unbedingt. Der Rechtspopulist der FPÖ erklärte nach der Gerichtsentscheidung, er sei "froh, dass der Verfassungsgerichtshof eine schwierige Entscheidung objektiv getroffen" habe. "Ich habe großes Vertrauen in den Rechtsstaat", fügte er hinzu. Der 45-jährige Hofer hatte die Stichwahl am 22. Mai knapp verloren. 

Der frühere Grünen-Chef Alexander Van der Bellen gewann mit lediglich 30.863 Stimmen Vorsprung. Die FPÖ meldete bereits am Wahlabend Zweifel am Wahlergebnis an. Zweieinhalb Wochen später reichte sie ihre Wahlanfechtung ein und erklärte, bei der Wahl habe es zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Pannen gegeben. Unter anderem seien zehntausende Stimmen zu früh oder von Unbefugten ausgezählt worden.

Prognose: Nächster Wahlkampf-Krimi kommt

Der 72-jährige Van der Bellen kann nun nicht wie geplant am 8. Juli seinen Amtseid ablegen. „Wenn ich es einmal geschafft habe, kann ich es auch ein zweites Mal schaffen“, sagt er selbstbewusst.

Der scheidende Präsident Heinz Fischer muss übergangsweise von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen zwei Stellvertretern ersetzt werden - darunter der Abgeordnete Hofer. Ein Termin für die Neuwahl steht noch nicht fest, sie wird voraussichtlich im Herbst stattfinden. Bundeskanzler Christian Kern von der sozialdemokratischen SPÖ forderte bereits "einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist".

Wahrscheinlicher ist jedoch ein spannungsgeladener Wahlkampf, bei dem auch das Brexit-Votum der Briten eine große Rolle spielen dürfte. Hofer hat gefordert, auch in Österreich eine Abstimmung über den Verbleib in der EU anzusetzen. Wenn die EU nicht innerhalb eines Jahres Reformen beschließe, "dann müssten wir die Österreicher fragen, ob sie hier noch Mitglied sein wollen", sagte er. Van der Bellen ist dagegen ein entschiedener EU-Befürworter, dem die "Vereinigten Staaten von Europa" voschweben.

Keine Hinweise auf Wahlbetrug oder gezielte Manipulationen

Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nun statt, wie Gerichtspräsident Gerhard Holzinger bei der Urteilsverkündung erklärte. "Die Stichwahl muss in ganz Österreich zur Gänze wiederholt werden."

Das Gericht hatte in den vergangenen zwei Wochen mehr als 60 Zeugen befragt. Hinweise auf Wahlbetrug oder gezielte Manipulationen wurden zwar nicht gefunden. Mehrere Zeugen räumten aber zumindest Regelverstöße bei der Stimmauszählung ein: So wurden in einigen Bezirken die Briefwahlstimmen schon am Sonntagabend ausgezählt. Laut Wahlgesetz wäre das aber erst ab Montagmorgen erlaubt gewesen. Außerdem wurden Stimmen auch von Unbefugten ausgezählt.

"Kein Grund zum Jubeln"

Holzinger stellte in dem Urteil klar, dass die Wahlrechtsbestimmungen "streng nach ihrem Wortlaut auszulegen" seien. Die Gerichtsentscheidung solle daher allein einem Ziel dienen: "Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken." Sie mache "niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner".

Der Chef der Rechtspopulisten Strache sieht die Wiederholung der Präsidentenwahl als einen Gewinn für den Rechtsstaat. Das Urteil des Verfassungsgerichts, die Stichwahl wegen Unregelmäßigkeiten für ungültig zu erklären, sei ein „heilsamer Schock“. „Aber es gibt keinen Grund zu jubeln“, sagte Strache am Freitag. Es sei ausdrücklich keine Manipulationen der Stimmen festgestellt worden.

Bundespräsidentenwahl in Österreich ist ungültig

afp

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