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Erdogan zu Unrecht auf Kandidatenliste? Opposition erhebt vor Türkei-Wahl brisanten Einspruch

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Von: Lucas Maier

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Erdogan möchte Präsident bleiben. Seine Kandidatur für die Wahl im Mai verletzte jedoch die Verfassung, meint die Opposition – und erhebt Einspruch.

Ankara – Am 14. Mai des dieses Jahres (2023) wird in der Türkei zur Stimmabgabe aufgerufen. Neben der verlegten Wahl des Präsidenten steht auch die Neuwahl des Parlaments an.

Unter den am 28. März 2023 veröffentlichten Kandidaten, befindet sich auch der aktuelle Präsident Recep Tayyip Erdogan. Unterstützt von mehreren Parteien wie der rechtsextremen „MHP“ und der „Hüda-Par“ strebt Erdogan erneut den Einzug in den Präsidentenpalast als Kandidat der AKP an. Allerdings hat die Opposition Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit seiner erneuten Kandidatur und legte Einspruch ein

Erdogan will erneut in der Türkei kandidieren: Mehrere Parteien erheben Einspruch

Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) haben drei Oppositionsparteien in der Türkei Einspruch bei der Wahlbehörde gegen Erdogans erneute Kandidatur eingereicht. Darunter befindet sich auch die Deva-Partei, welche auf Deutsch als „Partei für Demokratie und Fortschritt“ bekannt ist.

Erdogan unterzeichnet Dekret für Wahlen am 14. Mai
Wahlkrimi in der Türkei: Erdogan zu Unrecht auf Kandidatenliste? © Burhan Ozbilici/dpa

Idris Şahin, der Sprecher der Partei, erklärte am Dienstag (28. März) in Bezug auf die eingereichte Klage: „Da die Wiederernennung von Herrn Recep Tayyip Erdoğan, der zuvor zweimal als Präsident fungierte, verfassungswidrig ist, sollte der Teil der vorläufigen Kandidatenliste, der die Annahme der Kandidatur von Herrn Erdoğan betrifft, gestrichen werden.“

Verfassung in der Türkei sieht klare Amtsvorschrift für Präsidenten vor

Im Jahr 2017 wurde in der Türkei eine Verfassungsänderung durch ein Referendum beschlossen, sie ist seit 2018 in Kraft. Diese Änderung ermöglicht unter anderem eine dritte Amtszeit für Präsidenten, wenn die Wahlen vom Parlament veranlasst wurden. Artikel 116 Absatz 2 der türkischen Verfassung besagt dazu: „Werden die Neuwahlen durch die Große Nationalversammlung der Türkei während der zweiten Amtsperiode des Präsidenten der Republik angesetzt, darf der Präsident der Republik noch einmal kandidieren.“

Die Wahlen im Jahr 2023 wurden jedoch durch ein Präsidialdekret von Erdogan angesetzt. Die Deva-Partei sieht in Erdogans erneuter Kandidatur einen Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 2 der türkischen Verfassung, welcher besagt: „Eine Person darf höchstens zweimal zum Präsidenten der Republik gewählt werden.“

Erdogan zu Unrecht auf Kandidatenliste? Opposition bringt AKP in Bedrängnis

Laut der türkischsprachigen Tageszeitung Hürriyet haben neben der Deva-Partei auch die İyi Parti (Partei der Guten) und die Memleket Partisi (Heimatland-Partei) Einspruch beim Obersten Wahlausschuss gegen Erdogans erneute Kandidatur für die vezogene Wahl eingereicht. Erdogan wurde bereits im Jahr 2014 und im Jahr 2018 zum Präsidenten der Türkei gewählt.

Der AKP-Politiker und Parlamentssprecher Mustafa Şentop äußerte sich am 28. März zu den Klagen der Oppositionsparteien. „Hier gilt der Rechtsgrundsatz: Eine Gesetzesänderung kann nur für zukünftige Ereignisse gelten. Nach den Verfassungsänderungen von 2018 hat die Türkei nur eine Wahl abgehalten. Unser Präsident wurde nur einmal nominiert und gewählt“, zitierte Hürriyet Şentop.

Opposition verweist bei Erdogan-Kandidatur auf Verfassungsbruch

Kürşad Zorlu, der Sprecher der İyi Parti, betonte bereits am Montag (27. März) während einer Pressekonferenz, dass der Artikel 101 Absatz 2 der türkischen Verfassung durch die Verfassungsänderung von 2007 in Kraft trat und durch die neuerliche Änderung im Jahr 2017 nicht aufgehoben wurde.

Der Oberste Wahlrat hat nun 48 Stunden Zeit, um auf die Einsprüche der türkischen Oppositionsparteien zu reagieren, wie Hürriyet berichtet. Die endgültige Kandidatenliste soll am 31. März im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. In aktuellen Umfragen liegt Erdogan knapp unter der absoluten Mehrheit. (Lucas Maier)

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Bona Hyun sorgfältig überprüft.

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