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Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl Bayern verloren? So können Sie trotzdem wählen

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Von: Anna-Elisa Jakob

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Nicht vergessen: Die Wahlbenachrichtigung soll vor der Stimmabgabe bei der Landtagswahl vorgezeigt werden.
Nicht vergessen: Die Wahlbenachrichtigung soll vor der Stimmabgabe bei der Landtagswahl vorgezeigt werden. © dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl 2018 in Bayern soll im Wahllokal vorgezeigt werden. Wir erklären, wofür sie wichtig ist und wie man ohne wählt.

München - Am 14. Oktober 2018 werden in Bayern ein neuer Landtag und die bayerischen Bezirkstage gewählt. Vor der Wahl erhalten alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung, mit der Sie an der Landtagswahl 2018 in Bayern teilnehmen können.

Wir beantworten die wichtigen Fragen zu Fristen und Verfahren der Wahlbenachrichtigung und erklären, wie Sie reagieren können, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Außerdem erhalten Sie in unserem Live-Ticker zur Landtagswahl Bayern alle wichtigen Infos zum aktuellen Geschehen am Wahlabend. 

Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Bayern an alle Wahlberechtigten verschickt

Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Bayern wurde rund einen Monat vor der Wahl an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt. Da die Wahl 2018 am 14. Oktober stattfindet, müsste Ihre Wahlbenachrichtigung also teils schon Mitte September bei Ihnen eingetroffen sein.

Das Datum ist nicht für jeden Haushalt in Bayern gleich, doch wer überhaupt keine Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Bayern erhalten hat, sollte unbedingt bei der Gemeinde nachfragen. Wer am Wahltag seine Wahlbenachrichtigung nicht finden kann, muss trotzdem nicht verzweifeln. Man kann auch ohne den amtlichen Zettel seine Kreuze machen. 

Keine Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl 2018 in Bayern bekommen?

Wer eine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2018 in Bayern erhält, ist stimmberechtigt und kann am 14. Oktober seine Kreuze für die Parteien und Kandidaten der Landtagswahl Bayern 2018 machen. Diese Wahlbenachrichtigung bekommen Sie, wenn Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind.

Nicht vergessen: Die Wahlbenachrichtigung soll vor der Stimmabgabe bei der Landtagswahl vorgezeigt werden.
Nicht vergessen: Die Wahlbenachrichtigung soll vor der Stimmabgabe bei der Landtagswahl vorgezeigt werden. © dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Falls das nicht der Fall ist, Sie aber trotzdem wahlberechtigt sind, kann in Ausnahmefällen trotzdem ein Wahlschein ausgestellt werden. Hierfür müssen Sie sich jedoch schnellstmöglich an Ihr zuständiges Wahlamt wenden, um einen gültigen Wahlschein zu erhalten. Sonst können Sie nicht mit darüber entscheiden, wer stärkste Partei und wer Ministerpräsident von Bayern wird.

Laut der Wahlordnung für Landtagswahlen §22 erhält jede Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, einen Antrag auf einen Wahlschein, wenn sie nachweist, ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt zu haben oder ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist. Ein Ausnahmefall ist außerdem, wenn das Stimmrecht der Person im Einspruchsverfahren festgestellt wurde und dieses die Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erreicht hat.

Wahlbenachrichtigung verloren: So können Sie bei der Landtagswahl in Bayern wählen 

Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht Voraussetzung dafür, bei der Landtagswahl 2018 in Bayern wählen zu können. Im Idealfall sollten Sie sich bereits vor der Wahl darum kümmern, eine Wahlbenachrichtigung vorliegen zu haben - auch um sicher zu gehen, dass sie wählen dürfen und um zu erfahren, wo Sie wählen dürfen.

Im Normalfall wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt und es ist nichts weiter zu tun, als den Zettel am Wahltag mit in Ihr Wahlbüro und damit zur Abstimmung zu nehmen. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie ersatzweise im korrekten Wahlbüro auch unter Vorlage Ihres Personalausweises wählen. Ohne Ausweis ist aber definitiv keine Stimmabgabe möglich.

Muss ich in das Wahlbüro, das in der Wahlbenachrichtigung steht? 

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist angegeben, welches Wahlbüro für Sie zuständig ist. Hier können Sie am 14. Oktober Ihre Stimme abgeben, um das Ergebnis der Landtagswahl in Bayern zu beeinflussen.

Falls Sie in einem anderen Wahlbüro wählen gehen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Mit diesem können Sie dann am Wahltag in einem anderen Büro im Stimmkreis ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie im Regelfall auch die Information, ob Ihr Wahlbüro barrierefrei ist.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Briefwahl. © dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Informationen auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung in Bayern

Die Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist die Einladung zur bayerischen Landtagswahl am 14. Oktober 2018. Hier können Sie auch den Zeitraum nachlesen, in dem das Wahllokal geöffnet hat.

Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung werden Sie auch noch einmal darauf hingewiesen, welche Unterlagen Sie am Wahltag mitnehmen sollten. Dazu gehört neben der Wahlbenachrichtigung auch ein Lichtbildausweis, also Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie per Briefwahl an der Landtagswahl 2018 teilnehmen möchten, ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung für Sie wichtig.

Informationen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in Bayern

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich der Wahlscheinantrag. Mit diesem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen anfordern, falls Sie am Termin der Landtagswahl 2018 in Bayern nicht persönlich wählen können oder wollen. Um die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen, müssen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und entweder postalisch oder persönlich an Ihr Wahlamt weiterleiten. Sie bekommen anschließend die Unterlagen zugesandt, die Sie für eine Abstimmung per Briefwahl benötigen. Diese müssen Sie dann fristgerecht an das zuständige Wahlamt weiterleiten, um Ihre Stimme für die Landtagswahl 2018 geltend zu machen.

Im Falle einer frühzeitigen Briefwahl haben Sie natürlich nicht mehr die Möglichkeit, die aktuellen Umfragen zur Bayern-Wahl in ihre Entscheidung mit einfließen zu lassen. Ein Hilfsmittel können Sie trotzdem nutzen. Der Wahl-O-Mat für Bayern steht auch 2018 wieder zur Verfügung, damit Sie die Positionen der Parteien zu wichtigen Fragen vergleichen können.

Vereinzelt Fehler auf der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2018 in Bayern

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2018 in Bayern lief übrigens nicht ganz ohne Pannen ab. In der zweiten Septemberwoche hatte in der Landeshauptstadt München der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl begonnen. Auch in anderen Teilen Bayerns erhielten die Wähler zu dieser Zeit ihre Wahlpost. Dabei kam es in München allerdings zu einem Fehler, wie die Stadt mitgeteilt hat.

Bei rund 45.000 Wahlbenachrichtigungen, die verschickt wurden, war ein falscher Stimmkreis eingetragen, berichtet merkur.de*. Die Unterlagen waren bis auf dieses Detail korrekt. doch den betroffenen Wählern wurden die Unterlagen natürlich trotzdem noch einmal zugesendet.

Lesen Sie auch: Stimmzettel bei der Landtagswahl 2018 in Bayern - So füllen Sie ihn richtig aus

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