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Wahlrechts-Klage von FDP, Linke und Grünen - „Mogelpackung“ mit Überhangmandaten

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Von: Julia Hanigk

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Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, stellt bei einer Pressekonferenz die Normenkontrollklage von FDP, Grünen und Linke gegen die Wahlrechtsreform der Regierungskoalition vor
Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, stellt bei einer Pressekonferenz die Normenkontrollklage von FDP, Grünen und Linke gegen die Wahlrechtsreform der Regierungskoalition vor © Bernd von Jutrczenka/ dpa / dpa-Bildfunk

FDP, Linke und Grüne ziehen mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht. Noch vor der Bundestagswahl soll das neue Wahlrecht gestoppt werden.

Berlin - Die drei Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne reichten am 01. Februar vor dem Bundesverfassungsgericht Klage ein, um das neue Wahlrecht zu stoppen. Die Neuregelung wurde im Oktober beschlossen. Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann erklärte zum Hintergrund der Klage: Die große Koalition betreibe mit dem Gesetz „politische Selbstbedienung“. Die drei Fraktionen beantragten auch einstweiligen Rechtsschutz. Wann Karlsruhe entscheidet, ist aber noch offen.

FDP, Linke und Grüne sehen Union bei Wahlrechtsregelung profitieren

Im Zentrum der Oppositionskritik steht die in dem Gesetz enthaltene Regelung, dass drei Überhangmandate künftig nicht ausgeglichen werden. Davon werde insbesondere die Union profitieren, monieren FDP, Linke und Grüne. Das Gesetz schaffe zudem keine Rechtsklarheit, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. „Eine derartige Willkür darf nicht gebilligt werden.“ Außerdem befürchten die drei Fraktionen, dass die Neuregelung keineswegs dem Ziel dienen werde, das Parlament zu verkleinern. Insofern sei das Gesetz eine „sprichwörtliche Mogelpackung“, sagte der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden. Ziel der Reform ist es, eine zu starke Vergrößerung des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu vermeiden. Für künftige Wahlen ab dem Jahr 2024 soll dafür zudem die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhangmandate verringern dürfte. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils zustehen würden.

Wahlrechts-Klage von FDP, Linke und Grüne - Entscheidung vor der Bundestagswahl?

Die drei Oppositionsfraktionen hatten bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Reformentwurf vorgelegt, konnten sich damit aber nicht gegen die Regierungsparteien durchsetzen. FDP, Linke und Grüne hoffen nun, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Bundestagswahl am 26. September über die Klage entscheidet.

Die Prozessbevollmächtigte der drei Fraktionen, Sophie Schönberger, verwies darauf, dass es in der beanstandeten Regelung nicht um die Wahl selbst, sondern um die anschließende Zuteilung der Mandate gehe. Deshalb könne das Gericht eine Entscheidung auch relativ kurz vor der Wahl am 26. September treffen. Sollte Karlsruhe das neue Wahlrecht kippen, würde wieder die alte Reglung gelten, bis eine neue beschlossen wird. (dpa/jh)

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