„Ein Unding“: Schäuble dringt auf kleineren Bundestag - nochmal

Wolfgang Schäuble unternimmt einen neuen Anlauf: Der Bundestag soll wieder kleiner werden, fordert er - und zwar schon zur Wahl 2021. Und notfalls ohne „Perfektion“.
Berlin - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hofft bis Ende des Jahres auf Eckpunkte für die angestrebte Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Parlaments. "Ich hoffe noch immer, dass wir die Eckpunkte einer Wahlrechtsreform bis Ende dieses Jahres hinbekommen", sagte Schäuble dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitagsausgaben).
„Es ist ein Unding, dass heute niemand sagen kann, ob der nächste Bundestag 600, 700 oder 800 Mitglieder umfasst“, sagte Schäuble jetzt. Bereits sein Vorgänger Norbert Lammert (CDU) hatte dafür geworben, die Zahl der Mandate zu begrenzen - ohne Erfolg.
Schäuble: „Alles geben, um eine Reform zu erreichen“
Schäuble sagte, mit dem geltenden Wahlrecht seien die unklaren Größenverhältnisse des Parlaments kaum zu verhindern. „Es ist aber wie so oft in Deutschland: Bei vielen Entscheidungen will man zu perfekt sein.“ Proportional solle der Bundestag das Ergebnis für die Parteien widerspiegeln, zugleich gebe es direkt gewählte Abgeordnete in Wahlkreisen, die mit relativer Mehrheit gewählt würden. „Beide Prinzipien sind sehr beliebt bei den Bürgern, passen aber nur begrenzt zueinander“, sagte Schäuble.
Seit der Bundestagswahl 2017 gibt es 709 statt der eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten - es ist der größte Bundestag in der Geschichte der Bundesrepublik.
Schäuble verwies auf die Arbeitsgruppe aus allen Parteien, die er selbst leite. Mit dem geltenden Wahlrecht, das vom Bundesverfassungsgericht wesentlich entwickelt wurde, seien die unklaren Größenverhältnisse des Parlaments kaum zu verhindern. Schäuble sagte, er sei "entschlossen, alles zu geben, um eine Reform zu erreichen".
Kein Vetorecht für AfD bei der Wahlrechtsreform
Er stellte zugleich klar, dass es bei der angestrebten Wahlrechtsreform kein Vetorecht für die AfD gebe. "Karlsruhe verlangt keine Einstimmigkeit, sondern einen möglichst breiten Konsens. Es gibt bei der Wahlrechtsreform nicht ein Vetorecht für einzelne Parteien." Schäubles Bemühungen, schnell eine Einigung herbeizuführen schienen im Mai schon einmal vorerst gescheitert.
Zu der Aufblähung des Parlaments führte das seit 2013 geltende Wahlrecht, das Überhangmandate mit Ausgleichsmandaten kombiniert. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Um eine Verzerrung des Wahlergebnisses zu vermeiden, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate.
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AFP/dpa/fn