Nach Flop um Wahlrechtsreform: Schäuble verteidigt seinen Vorschlag als ausgewogen

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat einen Vorschlag zur Wahlrechtsreform vorgelegt. Die Idee ist vorerst gescheitert. Schäuble verteidigt seinen Vorschlag.
Update vom 30. Juni 2020: Der heutige Dienstag könnte einen Durchbruch bei der Wahlrechtsreform bringen - oder eine Blamage für die Union. Bei einer Sitzung wollen CDU und CSU eine Lösung für den aufgeblähten Bundestag finden.
Update vom 20. Juni 2020: Die Debatte um eine Wahlrechtsreform hält weiter an. CSU und SPD könnten sich einigen. FDP und Grüne lehnen den Vorschlag ab.
Nach Flop um Wahlrechtsreform: Schäuble verteidigt seinen Vorschlag als ausgewogen
Update vom 25. April 2019: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat seinen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Parlaments als ausgewogen verteidigt. Das begründete er am Donnerstag im Sender SWR damit, dass der Vorstoß von allen Fraktionen aus verschiedenen Gründen abgelehnt worden sei.
„Wenn man einen Konsens innerhalb des bestehenden Systems machen will, (...) dann gibt es nur einen sehr geringen Spielraum“, sagte Schäuble. Man könne aber durch Drehen an den Stellschrauben des Wahlrechts zu einer Lösung kommen, die den Bundestag wieder etwas verkleinere. Diese werde aber „nicht hundertprozentig ideal“ sein.
Der Bundestag ist mit derzeit 709 Abgeordneten so groß wie nie zuvor. Schäuble hatte Anfang April in einer von ihm geleiteten Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu reduzieren. Zudem sollten bis zu 15 Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Für diesen Vorstoß gab es in der Arbeitsgruppe aber keine Mehrheit.
Nach Flop um Wahlrechtsreform: Union macht neuen Vorschlag - und würde wohl selbst profitieren
Update vom 20. April 2019: Aus der Unionsfraktion des Bundestages kommt ein neuer Vorstoß für eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages. Ganz uneigennützig wirkt der Vorschlag allerdings nicht - und insofern wohl auch kaum mehrheitsfähig.
„Heute wird über die Zusammensetzung der Parteien im Parlament einzig mit der Zweitstimme entschieden. Damit ist die Bedeutung der Erststimme weit in den Hintergrund gerückt“, sagte der CDU-Abgeordnete Axel Fischer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme muss wieder ausgewogen sein.“ Gemeinsam mit dem CSU-Parlamentarier Alois Rainer sprach sich Fischer für eine klare Trennung zwischen Erst- und Zweitstimme aus.
Nach den Vorstellungen von Fischer und Rainer sollen künftig 299 Abgeordnete direkt über die Erststimme in den Wahlkreisen gewählt werden. Die anderen 299 Abgeordneten sollten über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt werden. So könne eine deutliche Verkleinerung des Bundestages erreicht werden. Ziel sei es, die Unabhängigkeit von Abgeordneten zu erhöhen, mehr Bürgernähe zu sichern und die Zahl der Abgeordneten auf höchstens 598 zu begrenzen.
Wahlrechtsreform: Union wagt neuen Vorstoß - das Modell könnte ihr neue Mehrheiten sichern
Dass die anderen Parteien diesen Vorschlag besonders reizvoll finden, ist allerdings zu bezweifeln. Denn vermutlich würde nicht zuletzt die Union von der von ihr vorgeschlagenen Reform profitieren. Bei der Bundestagswahl 2017 waren 231 der 299 Wahlkreise nach dem Erststimmenergebnis an Kandidaten von CDU und CSU gegangen. In 59 Stimmkreisen erhielt die SPD die meisten Erststimmen, in fünf die Linke, in drei die AfD, in einem die Grünen. Das Modell der Union könnte den Schwesterparteien bei vergleichbaren Wahlausgängen also durchaus sogar eine absolute Mehrheit im Bundestag einbringen.
Nach dem vorläufigen Scheitern einer Wahlrechtsreform Anfang April ringen die Fraktionen weiterhin darum, zu einer Verkleinerung des Parlaments zu kommen. Die Union plädierte jüngst für eine Deckelung bei etwa 630 Mandaten. Regulär sollen dem Bundestag nur 598 Abgeordnete angehören. Doch durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es seit der jüngsten Wahl 709 Parlamentarier - so viele wie nie zuvor. Das behindert die Arbeit in den immer größer werdenden Fachausschüssen, führt zu Platzmangel und hat erhebliche Mehrkosten zur Folge.
Wahlrechtsreform gescheitert: Lindner warnt vor „Armutszeugnis“ der Politik
Update vom 9. April 2019: Auch nach dem vorläufigen Scheitern einer Wahlrechtsreform drängt die FDP weiter auf eine Verkleinerung des Bundestags bei künftigen Wahlen. „Es wäre ein Armutszeugnis und Verrat an den Steuerzahlern, wenn die Fraktionen sich nicht auf ein neues Wahlrecht verständigen“, sagte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner der „Bild“-Zeitung (Mittwoch). Er will das Thema nun zur Chefsache machen: „Ich schlage vor, dass ab jetzt die Fraktionschefs unter sich verhandeln.“
Lindner gibt die Schuld am Scheitern der Schäuble-Arbeitsgruppe vor allem der Union: „CDU und CSU wollen einseitig für sich Vorteile raushauen. Das Wahlrecht muss aber alle Parteien gleich behandeln.“
Schäubles Bundestags-Wahlrechtsreform vorerst gescheitert - SPD bleibt gesprächsbereit
Update vom 3. April, 16.37: FDP, Linke und Grüne machen die Unionsparteien für das vorläufige Scheitern der geplanten Wahlrechtsreform verantwortlich. CDU und CSU hätten einen Kompromiss für ihren eigenen parteipolitischen Vorteil verhindert, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Ruppert am Mittwoch in Berlin. Der Vorschlag, bis zu 15 Überhangmandate grundsätzlich nicht auszugleichen, sei ein „parteipolitischer Bonus zu Lasten der Steuerzahler“. Auch der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, bemängelte, die Union wäre der einzige Profiteur einer solchen Gesetzesänderung gewesen.
SPD bleibt gesprächsbereit
15.50 Uhr: Die SPD im Bundestag bedauert das vorläufige Scheitern der Bemühungen um eine Wahlrechtsreform, bleibt aber gesprächsbereit. „Die SPD strebt weiterhin eine Lösung an und sieht grundsätzlich Chancen für eine Einigung“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider am Mittwoch in Berlin. „Die Basis für eine solche Einigung kann allerdings nicht ein Vorschlag sein, der einseitig eine Partei beziehungsweise Fraktion bevorteilt. Entscheidend ist, dass das Wahlrecht die Sitze entsprechend der Stimmverhältnisse nach dem Wählervotum abbildet.“
14.35 Uhr: Die geplante Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags ist vorerst gescheitert. Die von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Arbeitsgruppe hat Teilnehmerangaben zufolge ihre Beratungen am Mittwoch ergebnislos beendet. FDP, Linke und Grüne kündigten für den Nachmittag eine gemeinsame Stellungnahme an. Zuvor hatte der CDU-Haushaltspolitiker Axel Fischer einem Reformvorschlag Schäubles eine Absage erteilt. Dieser sah dem Vernehmen nach eine leichte Reduzierung der Wahlkreise vor sowie einen teilweisen Verzicht auf Ausgleichsmandate.
Schäuble erntet für Wahlrechts-Vorschlag Widerspruch der SPD
Berlin - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat einen Vorschlag zur Wahlrechtsreform vorgelegt, stößt bei der SPD damit aber auf Widerspruch. Durch den Vorschlag Schäubles werde das Prinzip verletzt, dass jede Stimme gleich viel wert sein müsse, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider am Mittwoch in Berlin.
Schäuble will Anzahl der Wahlkreise verringern
Schäuble schlägt nach Angaben der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben) "eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270 sowie den Verzicht auf Ausgleichsmandate bei mehr als 15 Überhangmandaten vor. An der Richtgröße von 598 Sitzen für den Bundestag will Schäuble festhalten.
Der Parlamentspräsident wollte den Angaben zufolge sein Konzept am Mittwoch zunächst intern erläutern - bei einer Sitzung der Reformkommission mit Experten aller Fraktionen. Für den Fall, dass es dabei nicht zu einer Verständigung komme, wolle sich Schäuble in einem Brief an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen wenden und erläutern, welche Optionen die Arbeitsgruppe geprüft hatte.
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Derzeit gibt es so viele Abgeordnete wie nie zuvor
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen auf mehr Mandate kommt, als ihr rechnerisch nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Als Folge mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag zuletzt im Februar 2013 das Wahlrecht reformiert. Seitdem müssen alle Überhangmandate kompensiert werden.
Die Zahl der Bundestagssitze wird dann so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen wieder dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entspricht. Das hat dazu geführt, dass es derzeit 709 Abgeordnete gibt - so viele wie noch nie zuvor. Deshalb wird eine Reform angestrebt.
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Opposition dürfte Begrenzung der Direktmandate befürworten
Auch Schneider sagte, es gelte für die Wahlrechtsreform "eine Richtgröße von etwa 600 Abgeordneten". Allerdings müsse auch gelten, dass "aus einer Stimmenmehrheit auch eine Parlamentsmehrheit Mehrheit folgt". Weiter sagte der SPD-Politiker: "Wir sehen dies durch den Vorschlag Schäubles verletzt."
In der Union stößt eine Reduzierung der Wahlkreise, wie Schäuble sie nun vorschlägt, bisher generell auf Skepsis. Dagegen dürften SPD, Grünen, FDP und Linke eine Begrenzung der Direktmandate auf 270 befürworten.
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AFP/dpa