Bahn: Ein Jahr Anspruch auf Entschädigung

Schnee, Eis und Frost - das Winterwetter verbreite ein Chaos und stellte Bahnreisende und ihre Geduld ganz schön auf die Probe. Fahrgäste können aber mit Entschädigung rechnen. So geht's:
12 MONATE ANSPRUCHSFRIST
Fahrgäste, deren Züge zu spät gekommen oder ganz ausgefallen sind, haben bis zu zwölf Monate Zeit, das ausgefüllte Fahrgastrechteformular einzureichen, erläutert die Bahn.
Das Formular umfasst zwei DIN-A-4-Seiten. Zu bekommen ist es im Zug, an den DB-Service-Points in den Bahnhöfen, in den Reisezentren der Bahn und im Internet (http://www.bahn.de/fahrgastrechte). Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt haben Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Wer mehr als 120 Minuten zu spät angekommen ist, bekommt 50 Prozent des Geldes zurück.
TICKET NICHT ENTWERTET
Bahnkunden dürfen nach einer Verspätung auch eine nicht entwertete Fahrkarte für ihre Entschädigungszahlungen einreichen. Auch wenn kein Schaffner die Tickets kontrolliert und entwertet hat, können die Reisenden ihre Entschädigungsrechte geltend machen, erklärt Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn in Berlin.
“dänk ju weri matsch” - Englischwörterbuch für Bahnmitarbeiter
Ein entwertetes Ticket erleichtere und beschleunige allerdings die Bearbeitung des Antrags, erläutert Daniela Bals von der DB. Ihre Verspätung könnten sich Fahrgäste mit nicht entwerteten Tickets nach der Fahrt auch am DB-Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen.
STORNIERUNG VON BAHNTICKETS
Die Stornierung von Bahntickets wegen des andauernden Winterwetters bleibt bis einschließlich 29. Dezember kostenlos.
Wer bis zu diesem Mittwoch seine Bahnreise nicht antritt, bekommt das Geld für sein Ticket zurück und muss dafür nicht die übliche Stornogebühr von 15 Euro bezahlen, erklärte die Deutsche Bahn in Berlin dem dpa-Themendienst. Ursprünglich sollte die Frist für eine kostenfreie Stornierung an diesem Montag (27. Dezember) enden.
dpa