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Brille weg? Kein Ersatz

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Sonnenbrille Reise Recht
Eine Sonnenbrille gehört ins Handgepäck. © dpa

Berlin - Brillen oder Schmuck gehören bei Flugreisen ins Handgepäck. Im aufgegebenen Reisegepäck haben Wertgegestände nichts zu suchen. Denn ein Passagier hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz.

Geht beispielsweise eine Brille im Wert von mehr als 1000 Euroverloren, kann der Besitzer von der Fluggesellschaft keinen Schadenersatz fordern, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

Auf das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 216 C 141/09) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell“ hin.

Im verhandelten Fall ging es um eine Brille im Wert von 1133 Euro. Der Kläger behauptete, sie für einen Flug von Hamburg nach Faro in den Koffer gepackt zu haben, der beim Einchecken aufgegeben wurde - bei der Ankunft an der Algarve war die Brille verschwunden. Im Handgepäck sei kein Platz mehr gewesen, auch sei dessen zulässiges Gewicht von sechs Kilogramm überschritten gewesen, erklärte der Mann.

Das Gericht sah im Verhalten des Passagiers jedoch ein “überwiegendes Mitverschulden“ und lehnte eine Schadenersatzpflicht der Fluggesellschaft ab. Wegen ihrer Größe und des geringen Gewichts sei die Brille “ohne Weiteres im Handgepäck unterzubringen“ gewesen.

dpa

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