Camping-Urlaub 2021 in Deutschland: Die Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick

In vielen Bundesländern in Deutschland ist Camping wieder erlaubt. Allerdings können sich die Corona-Regeln unterscheiden. Hier eine Übersicht.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist Camping wohl so beliebt wie noch nie*. Im eigenen Wohnmobil lässt sich gut Abstand von anderen Urlaubern halten und trotzdem das klassische Urlaubsgefühl außerhalb der eigenen vier Wände genießen. Dank sinkender Inzidenzwerte ist Camping auch fast überall in Deutschland wieder möglich. Allerdings können sich die Corona-Regeln je nach Bundesland unterscheiden.
Camping-Urlaub in Deutschland: Das sind die Corona-Regeln der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Die Campingplätze sind seit dem 15. Mai geöffnet. Für Gäste mit Genesenen- oder Impfnachweis besteht keine Testpflicht. Ansonsten müssen alle drei Tage neue Corona-Tests durchgeführt werden. Die Außengastronomie an Campingplätzen darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.
- Bayern: Camping ist in Bayern seit dem 21. Mai wieder erlaubt. Erlaubt sind nur vollständig Geimpfte, Genesene und Personen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Die Gäste müssen bei der Anreise getestet sein und alle 48 Stunden einen neuen Test durchführen. Ausgenommen sind davon auch Kinder unter sechs Jahren. Außengastronomie dürfen bis 22 Uhr geöffnet haben, die Innengastronomie in Beherbergungsbetrieben ebenfalls.
- Berlin: Die Hauptstadt will ihre Campingplätze voraussichtlich am 18. Juni öffnen. Es soll eine Masken- und Testpflicht herrschen. Seit dem 21. Mai darf die Außengastronimie wieder öffnen. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
- Brandenburg: Campingplätze dürfen seit dem 21. Mai wieder öffnen. Die Gäste dürfen keine Symptome einer Covid-19-Infektion zeigen und müssen negativ auf das Coronavirus getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren. Voraussetzung ist zudem, dass die Unterkunft eine eigene Sanitärausstattung hat und nur Angehörige aus zwei Haushalten darin unterkommen.
- Bremen: In Bremen haben Campingplätze seit dem 21. Mai wieder geöffnet. Gäste müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Auch Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden, sind gültig.
- Hamburg: Campingplätze in Hamburg sind weiterhin geschlossen. Ein Öffnungstermin ist nicht bekannt.
- Hessen: Seit dem 17. Mai ist Camping in Landkreisen und kreisfreien Städten, die nicht unter die Bundesnotbremse fallen, wieder erlaubt. Die Auslastung von touristischen Betrieben liegt bei höchstens 60 Prozent. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Test vorlegen und anschließend zweimal pro Woche einen neuen vorlegen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Campingplätze dürfen ab dem 28. Mai wieder für Einwohner des Landes öffnen, ab dem 4. Juni dann für Besucher aus allen anderen Bundesländern. Die Lockerungen gelten für Geimpfte, Genesene und Getestete.
- Niedersachsen: Seit dem 10. Mai sind Campingplätze in Niedersachsen wieder für Einheimische und seit dem 18. Mai für Urlauber aus den anderen Bundesländern geöffnet. Maximal 24 Stunden vor der Anreise muss ein Corona-Test gemacht werden, anschließen zweimal wöchentlich vor Ort. Alternativ können ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt werden.
- Nordrhein-Westfalen: Campingplätze in Nordrhein-Westfalen dürfen seit dem 15. Mai bei einer 5-Tages-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Lockerungen gelten für Geimpfte, Genesene und Getestete. Letztere brauchen schon bei der Anreise einen negativen Schnelltest. Bei einem längeren Aufenthalt muss alle 48 Stunden ein neuer Test vorgelegt werden.
- Rheinland-Pfalz: Camping ist seit dem 12. Mai wieder erlaubt, allerdings nur mit eigenen Sanitäranlagen. Eine Testpflicht besteht nicht.
- Saarland: Ab dem 31. Mai öffnen im Saarland wieder die Campingplätze. Es muss bei der Anreise ein negativer Corona-Test vorlegt werden und bei einem mehrtägigen Aufenthalt alle 48 Stunden wiederholt werden. Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Testpflicht.
- Sachsen: Bei einer Inzidenz unter 100 ist eine Beherbergung auf Camping- oder Caravaningplätzen – auch für touristische Übernachtungen – generell möglich. Es braucht einen tagesaktuellen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte oder Genesene.
- Sachsen-Anhalt: Campingplätze sind seit dem 10. Mai geöffnet. Eine Testpflicht gilt nur einmalig bei der Ankunft – aber nicht für Geimpfte oder Genesene. Die Selbstversorgung muss ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein haben Campingplätze seit dem 17. Mai geöffnet. Geimpfte, Genesene und Getestete sind erlaubt. Letztere brauchen bei der Anreise einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei einem längeren Aufenthalt muss der Test vor Ort alle drei Tage erneuert werden.
- Thüringen: In Thüringen ist seit dem 6. Mai wieder Camping erlaubt. Es gibt keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene.
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