Corona-Einreiseverordnung: Regeln und Neuerungen bei Test- und Quarantänepflicht
Die Corona-Einreiseverordnung legt fest, was mit Reiserückkehrern passiert, die aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen.
Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Einreiseverordnung beschlossen, die am Mittwoch (28. Juli) in Kraft tritt. Im Wesentlichen ändert sich nicht viel an den bisherigen Regelungen, allerdings gibt es nun in manchen Fällen Erleichterungen für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten.
Einreise aus Virusvariantengebieten – die neue Regelung
Ab sofort müssen Geimpfte und Genesene, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, nicht mehr in Quarantäne, wenn das Land oder Gebiet nach der Einreise oder während der Quarantäne zum Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.
Kommt eine generelle Testpflicht für Reiserückkehrer?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert eine Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer. Demnach sollen alle Reisenden, die weder geimpft noch genesen sind, bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen – egal aus welchem Land sie einreisen und mit welchem Verkehrsmittel sie nach Deutschland kommen. Bisher gilt eine generelle Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene nur bei Flugreisen. Hier muss schon am Abflugort ein negativer Corona-Test vorgelegt werden – ansonsten ist eine Beförderung durch die Airline nicht erlaubt.
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Corona-Einreiseverordnung: Aktuelle Regeln im Überblick
Bei der Corona-Einreiseverordnung wird zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Im Groben wird ein Land zum Risikogebiet erklärt, wenn es eine Inzidenz von 50 überschreitet, und zum Hochinzidenzgebiet, wenn die Inzidenz über 200 liegt. Es spielen aber noch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Testkapazitäten oder die vom Staat ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Virusvariantengebiete sind hingegen Länder, in denen sich eine Virusvariante ausbreitet, von der ein besonderes Risiko ausgeht. Generell muss bei der Einreise aus allen Arten von Risikogebieten eine digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden.
- Risikogebiete: Reiserückkehrer müssen einen negativen Corona-Test vorlegen (maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder maximal 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest) oder den Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. eine Genesung. Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, bis der entsprechende Nachweis über die digitale Einreiseanmeldung übermittelt wird.
- Hochinzidenzgebiet: Bei der Rückkehr muss ein negativer Corona-Test, ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Nachweis über eine Genesung erbracht werden. Zudem gilt eine zehntägige Quarantänepflicht – Geimpfte und Genesene können sich unmittelbar davon befreien, indem sie ihren Nachweis übermitteln. Für Testpflichtige gibt es die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen „freizutesten“.
- Virusvariantengebiete: Reisende müssen vor der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Zudem müssen sich die betroffenen Personen mindestens 14 Tage in Quarantäne begeben – unabhängig davon, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind. Des Weiteren gelten nun die beschlossenen Erleichterungen bei der Quarantäne, sobald das Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet herabgestuft wird.
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