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Irrtum vieler Urlauber: In diesen Fällen greift der Corona-Reiseschutz nicht

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Von: Sophia Adams

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Auf einer Weltkarte liegt ein Reisepass, eine Spritze und eine Maske.
Vor der Reise lohnt sich eine spezielle Corona-Versicherung, um für alle Szenarien gewappnet zu sein. Doch der Schutz greift nicht in allen Fällen. © Ralf Poller/imago-images

Wer einen Urlaub plant, wiegt sich mit einem Corona-Reiseschutz eventuell in Sicherheit. In einigen Fällen bleiben Sie aber auf Ihren Kosten sitzen.

Die derzeitige Corona-Situation hat unzählige Veränderungen in der Reisebranche hervorgerufen. Urlauber verlangen jetzt nach mehr Sicherheit. Das gilt nicht nur für die Schutzmaßnahmen vor Ort: Auch der Reiserücktritt sollte ohne finanzielle Verluste möglich sein. Die klassische Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung gab es zwar schon lange vorher. Allerdings greifen sie nur, wenn Urlauber plötzlich krank werden, Unfälle oder einen Todesfall in der Familie haben. Coronabedingte Szenarien wie eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne waren anfangs kein Grund, das Geld zurückerstattet zu bekommen.

Ein Corona-Reiseschutz verschafft nun Abhilfe. Allerdings warnen Verbraucherschützer davor, dass diese Zusatzversicherung trotzdem nicht alle Eventualitäten abdeckt.

Corona-Reiseschutz: Darum sollten Sie das Kleingedruckte lesen

Ein Corona-Reiseschutz ist insbesondere für all jene attraktiv, die noch keine Impfung erhalten haben. Aber auch für Geimpfte und Genese hat diese Zusatzversicherung immense Vorteile. So können Sie sich beispielsweise auf den Reiseschutz berufen, falls Sie in ein Land aufgrund von neuen Verordnungen nicht ein- oder ausreisen können. Die Versicherung greift auch, falls Sie kurz vor Ihrem Urlaub in Quarantäne müssen oder an ihrem Ferienort erkranken.

Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) aber auf einen klassischen Irrtum vieler Urlaubern hin: Falls Sie stornieren möchten, weil Sie Angst vor einer Ansteckung in einem Urlaubsland haben, bekommen Sie in den meisten Fällen keine Rückerstattung. Das gilt auch in Bezug auf eine Reisewarnung. Sollte diese in Bezug auf Ihr Wunschziel plötzlich vorliegen, haben Sie oftmals kein Recht darauf, Ihr Geld wiederzuerhalten. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, sich vorher zu erkundigen, welche Szenarien ein Corona-Reiseschutz tatsächlich abdeckt.

Lesen Sie auch: Norwegen: Inlandsflüge sollen mit Zugverbindungen ersetzt werden.

Alternative zu Corona-Reiseschutz? So können Sie trotzdem in den Urlaub fahren

Sie wollen trotzdem in den Urlaub fahren? Dann rät das EVZ der dpa zufolge zu Flex-Tarifen, die häufig etwas mehr kosten. Mit den höheren Preisen geht aber ein großer Vorteil einher: Sie können Ihren Urlaub kurz vor der Abreise kostenfrei stornieren. Den Grund für einen Reiseabbruch müssen Sie meist nicht nennen – eine Stornierung muss also nicht einmal etwas mit Corona zu tun haben. (soa)

Mehr erfahren: Kommt jetzt der Mindestpreis für Flugtickets?

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