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Wann Ihre Reiseversicherung in der Corona-Pandemie greift – und ob sich ein Zusatzschutz lohnt

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Von: Franziska Kaindl

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Ein Sonnenschirm aus Stroh steht am Strand.
Viele Versicherer bieten einen Corona-Zusatzschutz an. Hier sollten Verbraucher genau auf das Kleingedruckte achten. © imago-images

In der Corona-Krise haben Reisende Angst, bei einer Stornierung, Quarantäne oder im Krankheitsfall auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Was leisten Reiseversicherungen?

Umfangreiche Reisewarnungen und komplizierte Einreise-Regeln haben dafür gesorgt, dass derzeit kaum noch verreist wird. Zudem haben viele Urlauber Angst, dass sie bei einer Absage oder im Krankheitsfall während der Corona-Pandemie ihre Kosten von Fluggesellschaften* oder Hotels nicht mehr erstattet bekommen. In diesem Fall stellt sich die Frage, inwiefern eine Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung für mehr Sicherheit sorgen.

Urlaub wegen Corona-Krise abgesagt: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Wenn Sie Ihren Urlaub aus eigenem Antrieb absagen – zum Beispiel, weil für Ihre Urlaubsregion eine Reisewarnung oder ein Einreiseverbot ausgesprochen wird –, erhalten Sie kein Geld von Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Gleiches gilt, wenn Sie die Reise stornieren, weil Sie Angst vor einer Ansteckung haben oder den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein, wie Stiftung Warentest informiert. Laut den Experten gibt es zudem nur wenige Anbieter, die Geld erstatten, wenn Sie aufgrund einer verordneten Quarantäne nicht die Reise antreten können. Hier muss manchmal ein zusätzlicher Versicherungsbaustein abgeschlossen werden.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung – darunter auch eine schwere Covid-19-Erkrankung – die Reise absagen müssen. Hier müssen Sie aber auch Vorsicht walten lassen: Manche Versicherungen schließen einen Schutz im Fall einer Pandemie nämlich aus. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen, bevor Sie ein Reise buchen.

Erfahren Sie hier: Reisen ohne Beschränkungen für Corona-Geimpfte: Erste Länder in Europa erlauben Einreise ohne Quarantäne.

Deckt eine Reisekrankenversicherung auch eine Corona-Erkrankung ab?

Ob Ihre Reisekrankenversicherung greift, wenn Sie im Urlaub an Covid-19 erkranken, müssen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass einige Versicherer keine Behandlungen zahlen, wenn für Ihr Reiseland oder die Urlaubsregion eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund der Corona-Pandemie besteht.

Achten Sie also darauf, ob Ihre Versicherung eine Kostenerstattung im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung grundsätzlich ausschließt. Bei einer Ausschlussklausel aufgrund von Reisewarnungen sollten Sie aber genau hinschauen: Bezieht sich der Ausschluss explizit auf Reisewarnungen aufgrund von Kriegsereignissen oder Unruhen, könnte eine Covid-19-Erkrankung trotz Reisewarnung abgedeckt sein.

Auch interessant: Urlaub umbuchen und stornieren – das sind die aktuellen Regeln der Reiseveranstalter.

Zusätzlicher Corona-Schutz bei Reiseversicherung: Was bringt er wirklich?

Einige Versicherer haben mittlerweile auf die Corona-Pandemie reagiert und bieten Reiseversicherungen mit Corona-Zusatzschutz an. Hier können aber deutliche Unterschiede auftreten, wie die Verbraucherzentrale Hamburg warnt. So sollten Sie zum Beispiel darauf achten, ob der Anbieter eine Quarantäne am Urlaubsort, einen höheren Preis beim Hotelzimmer oder eine zusätzliche Flugbuchung abdeckt. Auch eine Beförderungsweigerung des Reiseanbieters aufgrund einer Temperaturmessung ist nicht immer im Schutz enthalten. Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind hier viele Policen leider nur vage formuliert oder nicht eindeutig nachzuvollziehen.

Darum sieht die Verbraucherzentrale grundsätzlich keine Notwendigkeit für eine spezielle Versicherung aufgrund der Corona-Pandemie. Die meisten Auslandskrankenversicherungen würden schon jetzt einen guten Schutz bieten. Nur wenn bestimmte Leistungen aufgrund einer Pandemie ausgeschlossen werden, sei eine Zusatzversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung, die bei Corona schützt, sinnvoll.

Lock-Angebote der Urlaubsländer: Ist eine Gratis-Corona-Versicherung vertrauenswürdig?

Mit Vorsicht zu genießen sind laut der Verbraucherzentrale Hamburg die Gratis-Versicherungen, die von manchen Urlaubsländern angeboten werden. Hier werden Urlauber mit der Aussicht gelockt, dass alle zusätzlichen Kosten übernommen werden, die aufgrund einer Covid-19-Infektion während des Urlaubs entstehen könnten. Allerdings sollten Reisende nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht darauf vertrauen, dass derartige Versicherungen tatsächlich greifen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Urlaub im Corona-Sommer: So können Sie Ihre Reise stornieren – kostenfrei.

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