Kuriose Empfehlung

Flugbegleiter in China sollen ab sofort Windeln tragen – zum Schutz vor Corona

Die Zivilluftfahrtbehörde Chinas empfiehlt strenger Hygienemaßnahmen.

Die Corona-Pandemie zwingt Fluggesellschaften zu außergewöhnlichen Hygienemaßnahmen. Flugbegleiter in China sollen nun sogar Windeln tragen.

Am 25. November hat die Zivilluftfahrtbehörde Chinas (CAAC) einen neuen Leitfaden für die Flugbranche veröffentlicht. Darin sind einige Vorschläge zu finden, an denen sich die Crew-Mitglieder halten sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden*. Einer davon sieht vor, dass Flugbegleiter in Zukunft Windeln tragen sollten.

Corona: Flugpersonal in China wird dazu angehalten, Windeln zu tragen

In einem Abschnitt des 38 Seiten langen Leitfadens wird dem Flugpersonal laut dem US-Sender CNN – der das Dokument teilweise ins Englische übersetzt hat – empfohlen „medizinische Masken, doppellagige medizinische Einweghandschuhe, Schutzbrillen, Einweghüte, Einwegschutzkleidung und Einwegschuhüberzüge“ zu tragen. Des Weiteren heißt es darin: „Es wird empfohlen, dass Mitglieder des Kabinenpersonals Einwegwindeln tragen und die Toiletten nicht benutzen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, um Infektionsrisiken zu vermeiden.“

Laut einem Bericht des Nachrichtenportals Bloomberg erklärte die Zivilluftfahrtbehörde Chinas, dass die Empfehlung für Charterflüge von und nach Ländern gelte, in denen mehr als 500 Infektionen auf eine Million Menschen kommen. Piloten seien davon ausgenommen. Damit will die Behörde vermeiden, dass Flugbegleiter sich an Orten aufhalten, wo das Infektionsrisiko an Bord höher ist.

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So steckte sich zum Beispiel im August 2020 eine Südkoreanerin mit großer Wahrscheinlichkeit in der Flugzeugtoilette mit dem Coronavirus an – der einzige Ort an Bord, an dem sie keine Maske getragen hatte.

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Corona-Regeln bei Fluggesellschaften in Europa und Deutschland

In Europa gilt für Fluggäste ab sechs Jahren eine Maskenpflicht an Bord. Welche Corona-Regeln allgemein an Bord zu beachten sind, regeln viele Airlines für sich selbst. So fordern Lufthansa und Eurowings für eine Befreiung von der Maskenpflicht ein ärztliches Attest und einen negativen Corona-Test. Der Bordservice in vielen Flugzeugen ist stark eingeschränkt. Wer mehr Freiraum an Bord haben will, kann bei Lufthansa, Eurowings, Austrian Airlines oder Swiss für einen Aufpreis den Mittelsitz dazubuchen. Informieren Sie sich vor Reise-Antritt über die Maßnahmen der jeweiligen Fluggesellschaft. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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Diese Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung sollten Sie dringend vermeiden

1. Tod oder unerwartete, schwere Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende).

2. Unerwartete Impfunverträglichkeit.

3. Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson.

4. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch).

5. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.

6. Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent).

7. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte.

8. Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum.

9. Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität.

10. Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt).

11. Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von Implantaten.

12. Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage.

13. Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verscheibung des Termins nicht zustimmt.

14. Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.

15. Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt.

16. Ausfall der Urlaubsvertretung eines Selbständigen, z.B. wegen Krankheit.

17. Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist.

18. Unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers.

19. Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen.

20. Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark).

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