Beifahrersitz frei und Tankstopp tabu: Alle Infos zur Einreise nach Kroatien, Italien, Österreich und Co.
Wer in Italien, Kroatien und Co. Urlaub machen will, muss sich vorher gut informieren. Hier finden Sie alles zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen.
- Jedes Land hat aufgrund der Corona-Pandemie individuelle Einreisebestimmungen festgelegt.
- Von Maskenpflicht bis Tankstopp-Verbot gilt es, vieles zu beachten.
- Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie bei der Einreise nach Italien, Österreich, Kroatien und Co. achten müssen.
Maximal zwei Fahrzeuginsassen pro Sitzreihe, Maskenpflicht* im Auto und Verbot von Toilettenpausen – wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich unbedingt vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder informieren. Aufgrund der COVID 19-Pandemie gelten in beliebten Reisezielen wie Italien, Österreich und Frankreich nämlich besondere Regeln. Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung, kennt die momentan geltenden Regularien.
Auf in den Italien-Urlaub: Maskenpflicht gilt auch im Auto
Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, müssen während der Autofahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Darüber hinaus ist die Zahl der Fahrzeuginsassen aus verschiedenen Haushalten begrenzt: Das italienische Außenministerium erlaubt in diesem Fall höchstens zwei Personen pro Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In einem Fünfsitzer dürfen somit neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug befördert werden.
„Die Regelung kann allerdings je nach Region variieren“, weiß Birgit Dreyer. „In Südtirol, Friaul und Venetien ist die Zahl der Mitfahrer nicht begrenzt, das Tragen einer Maske ist jedoch bei verschiedenen Haushalten Pflicht. Trentino setzt Personen, die in einem engen Verhältnis zueinander stehen, jedoch nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, Haushaltsangehörigen gleich. Mindestabstände und Maske sind nicht vorgeschrieben“, so Dreyer von der Ergo Reiseversicherung. Bei Fährüberfahrten nach Sardinien kann es Fieberkontrollen beim Check-In geben, bei Ankunft auf der Insel wird in jedem Fall die Körpertemperatur gemessen. Zudem müssen Reisende 48 Stunden zuvor eine unterschriebene Selbstauskunft ausfüllen.
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Österreich-Durchreise trotz Corona: Tankstopp bei Einreise aus Risikogebiet nicht gestattet
In Österreich gilt derzeit eine Reisewarnung für Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Bei der Rückreise nach Deutschland müssen deutsche Urlauber deshalb ohne Zwischenstopp durch das Land fahren. Auch die Benutzung der Toiletten am Rastplatz oder Tanken sind verboten – bei Missachtung fallen hohe Geldstrafen an.
„Ich empfehle allen Reisenden in dem Fall deshalb einen Zwischenstopp in Slowenien einzulegen“, so Birgit Dreyer. „Denn steht man dann in Österreich bei Stop-and-go-Verkehr im Stau, ist der Spritverbrauch besonders hoch“, weiß die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. Autofahrer dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich des Fahrers nur zwei Personen mitnehmen, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben. Das Tragen einer Maske ist keine Pflicht.
Frankreich – Temperaturmessung bei Fährüberfahrt
Am 24. August 2020 hat die deutsche Regierung für Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte d’Azur eine Reisewarnung ausgesprochen. In der Hauptstadt ist das Tragen einer Maske in weiten Teilen des Stadtzentrums verpflichtend. Das Gleiche gilt für Bereiche in der Innenstadt von Nizza sowie in Marseille. An den Grenzen kann es durchaus zu Stichprobenkontrollen kommen, daher sollten Autourlauber mehr Zeit einplanen. Wer das Festland mit der Fähre in Richtung Korsika verlässt, muss mit einer Temperaturmessung rechnen. Während der gesamten Überfahrt ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, aufgrund der Abstandsbestimmungen stehen zudem weniger Sitzplätze für die Urlauber zur Verfügung. Zudem gilt die Insel seit dem 9. September als Risikogebiet. Bei der Einreise nach Deutschland braucht es demnach einen verpflichtenden PCR-Test und gegebenenfalls müssen sich Rückkehrer in Quarantäne begeben.
Kroatien-Urlaub: Hinterlegung von Personalien an der Grenze
An der kroatischen Grenze müssen Urlauber ihre Personalien und Kontaktdaten hinterlegen, um im Fall einer Corona-Infektion erreichbar zu sein. Alle, die vorab das Onlineformular „Reiseankündigung“ des kroatischen Tourismusministeriums ausfüllen, sparen sich hier lange Wartezeiten. Das Formular gibt es auch in deutscher Sprache. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten alle Nutzer eine ID-Nummer, die sie an der Grenze vorzeigen können.
„Es empfiehlt sich, die Nummer zu notieren und die Registrierung auszudrucken, um sie bei der Einreise vorzeigen zu können“, erklärt Birgit Dreyer. Für die Regionen Šibenik-Knin und Split-Dalmatien hat das Auswärtige Amt am 20. August 2020 eine Reisewarnung ausgesprochen, weshalb sich Rückkehrer aus diesen Gebieten innerhalb von 72 Stunden einem Corona-Pflichttest unterziehen und bis zum negativen Ergebnis zu Hause in Quarantäne bleiben müssen. Seither wurden auch die Gespanschaften Zadar, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina den Risikogebieten hinzugefügt.
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Niederlande trotz Corona: Mund-Nasen-Schutz an belebten Plätzen
Wer nicht aus dem gleichen Haushalt stammt, darf in Holland seit dem 1. Juli 2020 trotzdem wieder gemeinsam im Auto fahren. Die niederländische Regierung rät dennoch zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Aufgrund des hohen Besucherandrangs in den letzten Wochen gilt in Amsterdam und Rotterdam seit 1. August 2020 nicht nur in Geschäften, sondern auch draußen auf belebten Plätzen und Straßen für alle Fußgänger und Radfahrer über 13 Jahren eine Maskenpflicht. Die Stadt Amsterdam bittet darüber hinaus darum, nicht über das Wochenende, sondern von Montag bis Donnerstag anzureisen, um die Touristenanzahl zu regulieren.
Seit dem 16. September gelten nunmehr auch die Provinzen Nordholland und Südholland – zu denen auch Amsterdam und Rotterdam gehören – zu den Risikogebieten.
Schweiz – Quarantäne nach Aufenthalt im Risikogebiet
Sowohl die Einreise in die Schweiz, als auch die Durchreise durch das Land sind für deutsche Urlauber derzeit uneingeschränkt möglich – außer, sie waren vorher in einem Risikoland wie Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, den USA, oder Israel. Dann müssen sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben. „Da die Liste der Risikoländer ständig aktualisiert wird, ist es sinnvoll, sich vorab auf der Webseite des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG) entsprechend zu informieren. Die Übersicht wird laufend aktualisiert“, rät Birgit Dreyer. Hinsichtlich der Anzahl der Pkw-Insassen gelten keine gesonderten Regelungen. Trotz unterschiedlicher Haushalte darf man gemeinsam im Auto sitzen. Der Transit für Reisende – auch aus Risikoländern – ist auf direktem Weg möglich, solange die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Unterwegs durch Slowenien: Nicht alle Grenzübergänge geöffnet
Für Urlauber, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, entfällt aktuell die 14-tägige Quarantänepflicht. Das gilt auch für 18 weitere Staaten, die auf der sogenannten „green list“ des slowenischen Gesundheitsamts stehen. Die reine Durchreise ist unabhängig vom Wohnsitz immer möglich, solange sie innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Für alle, die die Grenze von Österreich aus mit dem Auto passieren möchten, stehen im Moment nur die Übergänge Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) zur Verfügung. Der Grenzübertritt von Italien nach Slowenien ist nur via Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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