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Schweiz verschärft überraschend Einreise-Regeln: Was jetzt für Winterurlauber gilt

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Von: Franziska Kaindl

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Die Schweiz hat am Wochenende ihre Einreise-Regeln ohne Vorwarnung erheblich verschärft. Es gibt aber auch Ausnahmen von den Maßnahmen.

Der Winterurlaub in der Schweiz* wurde Touristen gleich doppelt erschwert: Nicht nur, dass das deutsche Nachbarland seit dem 5. Dezember als Hochrisikogebiet zählt, die Schweiz selbst hat ihre Einreise-Bestimmungen verschärft. Worauf Sie jetzt achten müssen.

Einreise in die Schweiz: Diese neuen Corona-Regeln gelten

Grundsätzlich ist die Einreise in die Schweiz von Deutschland aus weiterhin möglich. Allerdings gilt seit dem 4. Dezember eine PCR-Testpflicht für alle Reisenden – unabhängig vom Herkunftsland, Transportmittel oder Impfstatus. Somit müssen auch Genesene und Geimpfte einen maximal 72 Stunden alten negativen Test vorlegen. Damit ist es aber noch nicht vorbei: Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise muss ein weiterer Test vorgelegt werden, dieses Mal haben Reisende die Wahl zwischen einem PCR- und Antigen-Schnelltest. Eine Quarantänepflicht besteht erst, wenn der zweite Test positiv ausfallen sollte. Die Kosten müssen von den Einreisenden getragen werden. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Testpflicht: Menschen, die aus grenznahen Regionen anreisen, sind davon nicht betroffen – darunter Bayern und Baden-Württemberg. Anders sieht es für ungeimpfte Reisende aus, die von außerhalb des Schengen-Raums kommen: Sie dürfen erst einmal gar nicht mehr in die Schweiz einreisen.

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Abgesehen von der Testpflicht müssen alle Einreisenden – ebenfalls unabhängig von Herkunftsland oder Transportmittel – ein Einreiseformular (Passenger Locator Form) ausfüllen und vorlegen können. Bei Verstößen kann es zu Bußgeldern kommen, wie das Auswärtige Amt informiert. Personen unter 16 Jahren sind allerdings von der Testpflicht befreit.

Strenge Corona-Bestimmungen bei der Einreise: Schweizer Touristiker reagieren mit gemischten Gefühlen

Der Schweizer Tourismus-Verband kritisiert die Maßnahmen der Regierung: „Die Ausweitung der Testpflicht auf alle Einreisenden geht zu weit“, heißt es laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa). Man „bedauert die Ausweitung der Testpflicht auf alle Einreisenden, da diese Maßnahme einen klaren Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Tourismus bedeutet.“ Es gibt aber auch positive Stimmen: Ursula Oehy Bubel, Rektorin der Höheren Fachschule für Tourismus in Graubünden, findet eine Testpflicht immer noch besser als Quarantäne-Maßnahmen: „Überall da, wo Gäste eine Quarantäne einhalten müssen, bricht die touristische Nachfrage nahezu komplett ein.“

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Was gilt bei der Rückkehr aus der Schweiz

Da die Schweiz als Hochrisikogebiet gilt, müssen Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Die Einreise ist nur mit einem 3G-Nachweis erlaubt, der über das Einreiseportal übermittelt wird. Für Geimpfte und Genesene endet die Quarantänepflicht damit sofort, Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen sich allerdings in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die durch einen weiteren Test am fünften Tag nach der Einreise vorzeitig beendet werden kann. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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