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Bei Verspätung: Rechte der Passagiere gestärkt

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Berlin - Gericht hat entschieden: Bei verspäteten Flügen können die Passagiere in Grenzfällen künftig leichter eine Entschädigung bekommen.

Denn entscheidend ist nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern das Öffnen der Türen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-452/13)

Nach EU-Recht wird die Entschädigung ab einer Verspätung von drei Stunden fällig. Im Streitfall setzte das Flugzeug zwei Stunden und 58 Minuten nach der angegebenen Ankunftszeit auf der Landebahn auf, erst mehr als fünf Minuten später wurden die Türen geöffnet. Nach dem Luxemburger Urteil muss Germanwings dem Fluggast nun eine Entschädigung von 250 Euro bezahlen.

afp

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